Sind in deinem Vertrag oder deinen AGB unwirksame Klauseln enthalten, droht Dir eine Abmahnung von Konkurrenten oder Abmahnvereinen. Prüfe Deine Verträge und AGB und erfahre, wie du deine AGB abmahnsicher machen kannst.
Was sind AGB und wer braucht diese?
AGB sind im Kern vorformulierte Vertragsklauseln des Verwenders, um sie beim Vertragsschluss dem Kunden bzw. Verbraucher einseitig aufzuerlegen. Als Unternehmer sind die AGB für Sie der rechtliche Rahmen für die Käufe oder Dienstleistungen, die Sie Ihren Kunden gegenüber erbringen. Dieser Rahmen vereinfacht den geschäftlichen Verkehr, da er nicht bei jeder Bestellung neu ausgehandelt werden muss. Durch die breite Erreichbarkeit im elektronischen Rechtsverkehr, können auf diese Weise viel mehr Kunden Waren oder Dienstleistungen zu gleichen Bedingungen vom Shopbetreiber erwerben.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, AGB auf seiner Webseite zu verwenden. Das Fehlen von AGB auf einer Webseite berechtigt daher auch nicht zur Abmahnung durch einen Mitbewerber. Allerdings stoßen die gesetzliche Regelungen beim elektronischen Rechtsverkehr vielfach an ihre Grenzen und bieten häufig nicht die richtigen Regelungen, um alle Eventualitäten abzudecken. Außerdem gibt es Informations- und Belehrungspflichten eines Shop Betreibers oder Online Dienstleisters gegenüber Verbrauchern (B2C), die sich am einfachsten und effektivsten durch AGB erfüllen lassen, da diese bei allen Vertragsabschlüssen einbezogen werden und somit Vertragsbestandteil werden.
Auf diese Weise lässt sich auch der Nachweis, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt zu haben, unproblematisch erbringen. Die gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten bestehen insbesondere im B2C Online Geschäft und betreffen:
- Vertragliche Vereinbarung über Rücksendekosten bei Widerruf
- Wie erfolgt der Vertragsschluss?
- Wie kann gezahlt werden?
- Wie wird geliefert?
Welche Klauseln sind erlaubt?
Für die Nutzung von AGB und den Aufbau der elektronischen Verkaufsplattform müssen Sie darauf achten, wer ihre Zielgruppe ist, bzw. wen Sie mit ihrem Angebot ansprechen wollen. Grundsätzlich kommen drei Kategorien in Betracht:
- Verbraucher (B2C)
- Gewerbliche Kunden (B2B) oder
- Endkunden und gewerbliche Kunden (B2C)
Wenn sich Ihr Angebot auch an B2C richtet, unterliegt Ihr Webshop den unabdingbaren Vorschriften des Fernabsatzrechts (Widerruf, Buttonlösung, Preisangaben und mehr).
AGB-Klauseln, die gegenüber gewerblichen Kunden erlaubt sind, dürfen nicht ohne weiteres gegenüber Verbrauchern und Endkunden geltend gemacht werden. Der Verbraucher und Endkunde ist in der EU durch besondere Vorschriften geschützt. Es gibt zahlreiche unzulässige Klauseln im B2C-Bereich, die aus diesem Grund massenhaft abgemahnt werden. Häufig liest man Sätze wie „Wir verkaufen nur an Unternehmer“. Derartige Formulierungen dürften den Anforderungen an abmahnsichere AGB dann nicht genügen, wenn die Zielgruppe bzw. das Angebot des Webshops sich auch an Endkunden richtet.
Wo müssen die AGB auf der Webseite eingebunden werden?
AGB sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie direkt in jeden Vertrag wirksam eingebunden werden. Das Gesetz (§ 305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) spricht von der „Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ .
Wirksam einbezogen sind AGB demnach, wenn der Verwender:
- bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und
- der anderen Vertragspartei die Möglichkeit gibt, vom Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen, also einsehen kann
und die andere Vertragspartei mit den AGB einverstanden ist.
Der Hinweis auf die AGB kann im elektronischen Rechtsverkehr so gestaltet sein, dass der Kunde vor Abschluss seiner Bestellung, auf die AGB hingewiesen wird und diese auf seinem Bildschirm zumutbar einsehen kann bzw. diese entsprechend, etwa durch Checkbox bestätigt. Eine Pflicht die AGB per Checkbox oder Häkchen bestätigen zu lassen, gibt es aber nicht. Es genügt auch ein ausdrücklicher Hinweis auf der Webseite.
Im B2C-Bereich (Verbraucherverträge) muss der Verwender der anderen Vertragspartei die Möglichkeit zur Kenntnisnahme geben (zum Beispiel durch eine separate, leicht aufrufbare und nicht versteckte Unterseite auf der Webseite oder den leicht zugänglichen Download als PDF) und auf die Einbeziehung der AGB bei Vertragsschluss eindeutig hinweisen. Im Rechtsverkehr mit Unternehmen (B2B) reicht schon ein einfacher Hinweis auf das Vorliegen von AGB aus.
Zusätzlich stehen die AGB unter einer besonderen Inhaltskontrolle nach den gesetzlichen Vorschriften. Die AGB dürfen aufgrund ihrer allgemeinen Gültigkeit im Rechtsverkehr mit dem Verwender und dessen einseitiger inhaltlicher Bestimmung zu den wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen nicht in Widerspruch stehen und die andere Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligen.
Woher bekomme ich AGB für meinen Shop oder Online Dienst?
Grundsätzlich sollten Sie die AGB niemals von einer anderen Webseite kopieren, da diese urheberrechtlich geschützt sein könnten und darüber hinaus sollten Sie Ihre AGB ohnehin individuell auf Ihr Geschäftsmodell anpassen. Woher bekommen Sie also Ihre AGB?
Viele Online Dienstleister bieten Muster AGB an. Prinzipiell ist das eine gute Sache, doch Sie müssen darauf achten, dass alle für Ihren Shop individuellen Klauseln enthalten sind. Dies könnte bei einer Muster Lösung problematisch werden. Wir empfehlen Ihnen diese beiden Lösungen:
Anwalt erstellt AGB individuell für Shop
Diese Möglichkeit ist die sicherste, wenn Sie Ihren Start in die Selbständigkeit abmahnsicher gestalten möchten. Die AGB sind dann individuell auf Ihren Shop angepasst und der Anwalt haftet sogar für die Rechtssicherheit der AGB.
Muster AGB für den Shop
Das ist günstiger wie die Erstellung der AGB durch den Rechtsanwalt, steht und fällt aber mit den zutreffenden und richtigen Angaben des Bestellers. Am besten ist es daher, sich schon im Vorfeld über die erforderlichen Inhalte von AGB zu informieren.
Was muss bei der Nutzung von AGB beachtet werden?
AGB als Vertragsbestandteil zwischen zwei Unternehmen
Im B2B-Bereich kann es durchaus vorkommen, dass jedes Unternehmen seine AGB der jeweils anderen Partei jeweils auferlegt. In diesen Fällen widersprechen sich AGB Klauseln inhaltlich häufig. Insoweit gelten nur die übereinstimmenden Klauseln der AGB als Vertragsbestandteil, die sich widersprechenden Bestimmungen sind unwirksam bzw. undurchführbar und werden, soweit nach Sinn und Zweck möglich, durch entsprechende gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Welche Folgen haben fehlerhafte AGB?
Ist eine Klausel fehlerhaft, ist in der Regel die gesamte Klausel – nicht aber unbedingt die gesamten AGB –unwirksam. AGB Klauseln, die die Inhaltskontrolle nicht bestanden haben, entfalten im Vertrag einfach keine Wirkung und werden so behandelt als seien sie nicht vereinbart worden.
Besonders vorsichtig sollten Verwender daher bei der Einbindung und der Inhaltskontrolle von AGB im B2C-Bereich sein. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder gar der gesamten AGB kann für den Verwender zur Folge haben, dass insbesondere vereinbarte Haftungsbegrenzungen, Gewährleistungsfristen und Zahlungsvereinbarungen nach dem Willen des Verwenders nicht greifen.
Darüber hinaus können Verwender wegen der Nutzung von AGB im Widerspruch zum Gesetz von einem Wettbewerber abgemahnt werden. Eine Abmahnung ist für den Verwender mit aufwendigen außergerichtlichen oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden. Es ist daher ratsam, sich bei der Erstellung von AGB vorab anwaltlich beraten zu lassen.