Viele Selbstständige und Unternehmern nutzen urheberrechtlich geschützte Fotos, Bilder, Grafiken, Musik, Memes in ihren Social Media Beiträgen gegen Entgelt. Sie beauftragen Mitarbeiter und Content Creator zur Erstellung und Unterstützung ihrer Postings auf Webseiten, in Newsletter und in sozialen Netzwerken.
Online Unternehmer haben ab 7.6.2023 eine Auskunftspflicht über genutzte Werke
Als Online-Unternehmer ist es wichtig, sich mit den neuesten Entwicklungen im Urheberrecht vertraut zu machen. Eine bedeutende Neuerung betrifft die verschärfte Auskunftspflicht, die ab 7. Juni 2023 gelten wird. Bisher ist es schon so, dass Rechteinhaber im Fall von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere bei der illegalen Verwendung von Musik in Videos von den Webseitenbetreibern, Online-Marktplätzen oder sozialen Netzwerken wie Instagram und TikTok um Auskunft über die Identität von ausnutzenden Rechtsverletztern verlangen können. Allerdings sind die Anforderungen für ein erfolgreiches Auskunftsersuchen der Rechteinhaber relativ hoch. Rechteinhaber müssen in der Regel eine gerichtliche Verfügung erwirken, damit sie letztlich die Identität des Rechtsverletzters erfahren. Die neue Richtlinie soll nun Informationen über Nutzer:innen (und Rechtsverletzern) von Werken leichter zugänglich machen. Rechteinhaber sind künftig berechtigt nicht nur direkt gegenüber Plattformbetreibern (ohne gerichtliche Schritte) Auskunft über die Identität des Nutzers zu verlangen, sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers außerdem sogar mindestens einmal jährlich, automatisch Auskunft von allen Personen erhalten, welche ihre Werke (entgeltlich) nutzen. Während bisher bei der Nachfrage des Rechteinhabers gegenüber einem Online Unternehmer, es sich um eine Urheberrechtsverletzung vom öffentlich zugänglichen, geschützten Material handeln muss, besteht mit Umsetzung der Richtlinie eine jährliche Auskunftspflicht von Online Unternehmern über die entgeltliche Nutzung ihrer Werke gegenüber Rechteinhabern. Der entscheidende Unterschied, der mit der Umsetzung der neuen Richtlinie in Kraft tritt, ist die (unaufgeforderte) Auskunftspflicht von Online -Unternehmern gegenüber Urhebern.
Was bedeutet das für Online-Unternehmer?
Was bedeutet das für Online Unternehmer und wie können sie ihre Auskunftspflicht erfüllen? Hier sind einige wichtige Informationen:
- Die Auskunftspflicht besteht für alle Online-Unternehmer, die direkt mit Urhebern Verträge geschlossen haben. Online-Unternehmer und Selbstständige, die nur Werke über einen Drittanbieter kaufen und nutzen (wie z.B. Canva oder iStock), sind davon nicht betroffen.
- Die Auskunftspflicht besteht für urheberrechtlich geschützte Materialien auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, das können insbesondere Bilder, Fotos, Videos, Musik, Computerprogramme, eBooks, Übersetzungen, Podcasts, Logos oder Memes sein.
- Die Auskunftspflicht besteht über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile. Also etwa, in welchen Zeiträumen ein Musikstück online abrufbar war. Dazu gehören u.U. auch Musiksnippets oder Hintergrundmusik.
- Online- Unternehmer haben Auskunftspflicht gemäß § 32d des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einzuhalten, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, gerichtliche Verfügungen und Schadensersatzforderungen.
Gibt es Ausnahmen?
§ 32d Absatz 2 UrhG regelt tatsächlich Ausnahmen. Danach unterliegen Online- Unternehmer dann nicht der Auskunftspflicht, wenn die Werke nur nachrangig zu einem Produkt oder einer Dienstleistung genutzt wurden oder wenn die Inanspruchnahme des Vertragspartners aus anderen Gründen unverhältnismäßig ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Aufwand für die Auskunft außer Verhältnis zu den Einnahmen aus der Werknutzung steht. Was als „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang gilt, ist allerdings noch völlig ungeklärt. Eine weitere Ausnahme gilt gem. § 69a Abs. 5 UrhG für Computerprogramme. Auf diese ist § 32d UrhG nicht anwendbar.
Fazit
Die verschärfte Auskunftspflicht im Urheberrecht ist eine wichtige Neuerung, die Online-Unternehmer kennen müssen. Es ist wichtig, sich über die Anforderungen an die Auskunftspflicht im Klaren zu sein und diese entsprechend umzusetzen. Außerdem sind die erworbenen Werke durch eine korrekte Nutzung von Inhalten vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen.