fbpx
GmbH-Geschäftsführervertrag gefällig?

GmbH-Geschäftsführervertrag gefällig?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Bei der Gründung einer GmbH kommt es mitunter vor, dass Geschäftsführer und Gesellschafter auf das Erstellen eines Anstellungsvertrages verzichten. Oft wird ein Geschäftsführervertrag nicht für notwendig erachtet, da die Größe der Gesellschaft doch relativ überschaubar ist oder es sich um einen Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Lesen Sie hier, warum sie einen Geschäftsführervertrag brauchen.

Mustersatzung

Besteht eine Mustersatzung, und der Gesellschafter-Geschäftsführer und der Alleingesellschafter treffen keine über die gesetzlichen Regelungen der §§ 664 – 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hinausgehende Vereinbarungen, kann man auf einen Geschäftsführervertrag verzichten. Sobald jedoch die Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer von den gesetzlichen Regelungen abweichen sollen, ist ein Geschäftsführervertrag hingegen notwendig. Zwar ist der Anstellungsvertrag für einen Geschäftsführer nicht an die Schriftform gebunden, jedoch sind an den Nachweis, worüber sich die Beteiligten im Detail geeinigt haben, keine geringen Anforderungen zu stellen. Es ist juristisch besser, das schuldrechtliche Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer schriftlich zu fixieren.

Geschäftsführervertrag

Generell kann man sagen, dass ein Geschäftsführervertrag dann zwingend notwendig ist, wenn bereits die folgenden mündlichen Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen worden sind:

  • Zustimmungspflichtige Geschäfte,
  • genaue Höhe der Bezüge,
  • Pensionsvereinbarung,
  • Dienstwagen,
  • nachvertragliches Wettbewerbsverbot,
  • Regelung der Vorsorgeleistungen,
  • abweichende Kündigungsfrist.

Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Mehrheitsbeteiligung und beherrschenden Gesellschafterstellung, ist ein Geschäftsführervertrag zwingend notwendig, um gegenüber dem Finanzamt steuerliche Vorteile geltend machen zu können. Denn Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers sind Betriebsausgaben. Um seiner Nachweispflicht hinsichtlich der auf ihn entfallenen Zahlungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen, muss er einen schriftlichen Vertrag vorlegen können. Anderenfalls werden alle Entnahmen als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet. Für die Gesellschaft ist das ebenfalls schädlich, die Entnahmen können nämlich nachversteuert werden.

Bestellung Geschäftsführer

Davon zu unterscheiden ist die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH. Im Gegensatz zur Anstellung ist die Bestellung immer zwingend erforderlich. Der Geschäftsführer ist Organ der GmbH und wird durch die Bestellung bevollmächtigt, für die GmbH insbesondere im Außenverhältnis zu handeln. Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt regelmäßig durch den Gesellschaftsvertrag oder durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung. Im Beschluss der Gesellschafter muss die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers enthalten sein. Möglich ist eine Gesamtvertretung der Gesellschaft gemeinsam mit anderen bestellten Geschäftsführern oder Einzelvertretung. Außerdem muss aus dem Gesellschafterbeschluss hervorgehen, ob der Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung gemäß § 181 BGB befreit sein soll. Außerdem ist die Bestellung des Geschäftsführers und die Reichweite seiner Vertretungsbefugnis in das Handelsregister einzutragen. Auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB ist eintragungspflichtig. Wenn die GmbH aufgrund ihrer Größe dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt, ist der Aufsichtsrat für die Bestellung der Geschäftsführer zuständig. Die Gesellschafterversammlung kann das Bestellungsrecht auch auf den Aufsichtsrat, auf Gesellschafterausschüsse oder aber einzelne Gesellschafter übertragen. Führen rechtliche oder tatsächliche Gründe dazu, dass die GmbH gar keinen Geschäftsführer mehr hat, muss vom zuständigen Amtsgericht ein Notgeschäftsführer bestellt werden. Den Antrag dazu können die Gesellschafter, ein Gläubiger der Gesellschaft oder eine Verwaltungsbehörde stellen.

Anstellung Geschäftsführer

Die Anstellung des Geschäftsführers regelt das Dienstverhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer. Die Anstellung erfolgt durch einen Dienstvertrag, den sog. Geschäftsführer Anstellungsvertrag oder Geschäftsführervertrag, der dann die Aufgaben und Pflichten Geschäftsführers festlegt. Ebenfalls trifft der Anstellungsvertrag Regelungen zur Arbeitszeit, besonders, wenn es sich um einen Geschäftsführer handelt, der nicht Gesellschafter ist. Auch die Vergütung wird im Anstellungsvertrag geregelt sein. Der GmbH-Geschäftsführer übt seine Tätigkeit nur gegen Entgelt aus. Gemäß § 612 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn eine Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Bezüge hängt vom Einzelfall und von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise

  • Art und Umfang der Tätigkeit,
  • Ertragsaussichten des eingesetzten Kapitals,
  • Unternehmensgröße,
  • Wirtschaftszweig/Branche

 

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

Deine Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Rechts-Check zum Festpreis

Mach dein Online-Business rechtssicher mit der Erstberatung Rechts-Check. Ein Format, das ich speziell für Selbstständige aufgelegt habe.

Rechtsberatung 1:1

Workshops für Unternehmen

Rechts-Check

weitere Artikel

Mein Blog für Selbstständige

Hier findest Du alle für Dich relevanten Infos über aktuelle Themen im Online-Recht: