Hast du Video-Content bereits in deine Strategie eingebaut? Bestimmt ist dir nicht entgangen, dass Videos momentan DIE Wachstumsstrategie sind und aus der aktuellen Debatte im Online Business nicht mehr wegzudenken sind. Aber wie setzt man diese eigentlich rechtssicher um? Niemand kann die nächste Abmahnung wegen verletzter Musikrechte, Urheberrechte und Co. gebrauchen.
Egal ob du YouTube-Videos drehst, Reels oder Kurzvideos auf TikTok – Du wirst ziemlich sicher mal Musik unterlegen, evtl. Bilder einblenden oder andere O-Töne verwenden.
Musik auf YouTube, Instagram & Co verwenden
Ich weiß wie es ist: Der Zugang zu guter Musik wird durch die Plattformen immer leichter gemacht. Auf Instagram muss man nur einen Button drücken und kann aus den neuesten und coolsten Songs auswählen.
Auch auf YouTube gibt es die Musikbibliothek mit „lizenzfreier Musik“. Grundsätzlich ist ein Musikstück nie „lizenzfrei“, denn es gibt einen Urheber und dieser hat die Rechte daran.
Deshalb mein Tipp: Bevor du „lizenzfreie“ Musik verwendest, lies‘ dir die Bedingungen dennoch genau durch. Nicht selten ist die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen oder die Verwendung auf wenige Sekunden begrenzt.
Bilder von anderen einblenden
Du möchtest in deinen Videos Screenshot-Beispiele von anderen integrieren? Dazu solltest du die Person um Erlaubnis bitten, deren Bilder du verwendest. Auch hier gilt: Nur weil es online so einfach ist, heißt das nicht, dass es erlaubt ist.
Mein Tipp: Bevor du Bilder von anderen verwendest, solltest du dir die Nutzungsrechte einholen.
O-Töne von anderen verwenden
Instagram und TikTok leben momentan von Trends, die als O-Ton eingespielt wurden. Manchmal sind es witzige Aussagen oder Zusammenschnitte aus Musik, Film oder TV.
Sei dir bei der Verwendung von O-Tönen bewusst: Du haftest für eventuelle Verstöße gegen Urheberrechte, die in den O-Tönen enthalten sind. Beispielsweise enthalten manche Sounds urheberrechtlich geschützte Musikausschnitte.
Mein Tipp: Wenn es sich um einen Song-Trend handelt, versuche diesen in der Musik-Bibliothek der Plattform selbst zu finden und so immerhin mit dem Verweis auf Autor und Titel zu verwenden.