Hast du dir insgeheim auch schon mal gedacht: Ach, mein rechtlicher Faux Pas wird doch eh nicht rauskommen? Wie fehlende Angaben durch Zufall zum Verhängnis werden!
Ein aktueller Fall hat wieder gezeigt, dass rechtliche Don’ts häufig durch Zufall herauskommen. Alles fing mit einem viralen Reel an, in welchem sich eine Person über das Video einer anderen Person satirisch lustig machte. Am Ende kam es zu einer Verurteilung wegen fehlendem Impressum.
Es geht um einen aktuellen Fall vor Gericht: Wir nennen sie Anna, Laura und Lukas, die alle auf Instagram bzw. Facebook ein öffentliches Profil für ihr Online Marketing haben. Anna erstellt eines Tages ein Reel und verwendet dafür Ausschnitte eines Videos von Laura und macht dazu lustige, satirische Kommentare. Und das Reel geht viral mit circa einer halben Millionen Aufrufen.
Das Reel geht viral und erreicht auch Laura!
Irgendwann sieht auch Laura das Reel und will nicht, dass das Video ohne ihre Erlaubnis gepostet wird (auch nicht ausschnittsweise). Außerdem möchte sie sich gegen die mögliche Verdrehung ihrer Aussagen wehren und mahnt Anna ab. Beide einigen sich außergerichtlich. Anna unterzeichnet auf Anraten ihres Anwaltes eine Unterlassungserklärung und verpflichtet sich zur Zahlung von 5500€ falls sie dies nochmal wiederholen würde.
Jetzt kommt Lukas ins Spiel: Es sieht auf Instagram, dass Ausschnitte aus dem Video von Laura bei Anna auf Insta viral gegangen sind. Also postet er ebenfalls Ausschnitte des Videos von Laura mit entsprechenden satirischen Kommentaren (ahnungslos, dass Anna bereits abgemahnt worden ist). Dieses Video erreichte irgendwann auch Laura und sie findet, dass Anna gegen ihre Unterlassung verstoßen hat und verlangt 5500€ Vertragsstrafe. Anna zahlt nicht, weil sie hat nichts gemacht und Lukas auch nicht kennt.
Keine Vertragsstrafe, trotzdem Verurteilung wegen Impressum!
Laura verklagt Anna daraufhin und während der Anwalt die Klageschrift schreibt, sieht dieser: „Oha, die Anna hat auch kein Impressum auf ihrem Insta Profil!“ Also folgte eine Abmahnung wegen Verstoß gegen Unterlassung und fehlendem Impressum.
Das Gericht entscheidet (ganz aktuell): Vertragsstrafe muss Anna nicht zahlen, denn sie kann nichts dafür, dass Lukas seinerseits rechtswidrig, Ausschnitte von Laura gepostet hat. ABER: Anna wird trotzdem verurteilt! Weil sie kein Impressum hat!
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