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Impressum vergessen: Wie ein Zufall dazu führte, dass ein Social Media Profil abgemahnt wurde

Impressum vergessen: Wie ein Zufall dazu führte, dass ein Social Media Profil abgemahnt wurde

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

In der heutigen digitalen Welt ist es für Unternehmen und Selbstständige von großer Bedeutung, auf Social-Media-Plattformen wie Instagram präsent zu sein. Instagram ist eine der beliebtesten Social-Media-Plattformen, auf der Millionen von Menschen täglich aktiv sind. Um die Aufmerksamkeit der Zielgruppe zu gewinnen, haben viele Unternehmen begonnen, virale Reels zu erstellen. Ein viraler Reel kann ein wichtiger Bestandteil der Marketingstrategie eines Unternehmens sein. Eine der wichtigsten rechtlichen Anforderungen für ein Social Media Profil ist ein korrektes Impressum, das den rechtlichen Rahmen für Unternehmen und Selbstständige darstellt. Ein Impressum enthält Informationen wie den Namen und die Adresse des Selbstständigen und Unternehmens, Kontaktdaten, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Handelsregisternummer und vieles mehr.

Rechtlicher Faux Pas kommt durch Zufall ans Licht

Ein Fall, bei dem ein rechtlicher Faux Pas durch Zufall ans Licht kam, ereignete sich vor kurzem unter Selbstständigen vor Gericht.

Wir nennen sie Anna, Laura und Lukas, die alle auf Instagram bzw. Facebook ein öffentliches Profil für ihr Online Marketing haben. Anna verkauft Schmuck online. Eines Tages erstellt sie ein Reel und verwendet dafür Ausschnitte eines Videos von Laura und macht dazu lustige, satirische Kommentare. Und das Reel geht viral mit circa einer halben Millionen Aufrufen. Irgendwann sieht auch Laura das Reel und will nicht, dass das Video ohne ihre Erlaubnis gepostet wird (auch nicht ausschnittsweise). Außerdem möchte sie sich gegen die mögliche Verdrehung ihrer Aussagen wehren und mahnt Anna ab. Beide einigen sich außergerichtlich. Anna unterzeichnet auf Anraten ihres Anwaltes eine Unterlassungserklärung und verpflichtet sich zur Zahlung von 5500€, falls sie dies nochmal wiederholen würde.

Rechtssichere Reels mit Musik

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Jetzt kommt Lukas ins Spiel: Es sieht auf Instagram, dass Ausschnitte aus dem Video von Laura bei Anna auf Insta viral gegangen sind. Also postet er ebenfalls Ausschnitte des Videos von Laura mit entsprechenden satirischen Kommentaren (ahnungslos, dass Anna bereits abgemahnt worden ist).  Dieses Video erreicht auch Laura und sie findet, dass Anna gegen ihre Unterlassung verstoßen hat und verlangt 5500€ Vertragsstrafe. Anna zahlt nicht, weil sie nichts gemacht hat und Lukas auch nicht kennt. Laura verklagt Anna daraufhin und während der Anwalt die Klageschrift schreibt, sieht dieser: „Oha, bei der Anna fehlen einige wichtige Informationen auf ihrem Insta Profil!“

Hast du dir insgeheim auch schon mal gedacht: Ach, mein rechtlicher Faux Pas wird doch eh nicht rauskommen? Wie aber fehlende Angaben durch Zufall zum Verhängnis werden können! Der Social Media Auftritt von Anna sah professionell aus und zeigte eine breite Palette ihrer gefertigten Schmuckstücke. Sie hatte jedoch ein wichtiges Detail übersehen – Sie hatte kein Impressum auf ihrem Account angegeben.

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Keine Vertragsstrafe, trotzdem Verurteilung wegen fehlendem Impressum!

Der Fall zeigt wieder, dass rechtliche To-Dos nicht zu unterschätzen sind. Das rechtliche Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt werden, kann häufig durch Zufall herauskommen. Es genügt schon, dass Kunden eine Beschwerde über ein defektes Produkt haben, eine Rückerstattung fordern und den Selbstständigen nicht kontaktieren können.  Alles fing in diesem Fall mit einem viralen Reel an, in welchem sich eine Person über das Video einer anderen Person satirisch lustig machte. Am Ende gab es statt einer Vertragsstrafe eine Verurteilung wegen fehlendem Impressum.

Es folgte eine Abmahnung des Anwalts wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung und fehlendem Impressum. Das Gericht entscheidet daraufhin:  Vertragsstrafe muss Anna nicht zahlen, denn sie kann nichts dafür, dass Lukas seinerseits rechtswidrig Ausschnitte von Laura gepostet hat. ABER: Anna wird von dem Richter trotzdem verurteilt! Weil sie kein Impressum hat!

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

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