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5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Spätestens seit den großen Abmahnwellen bei Bloggern und kleinen Unternehmen, wissen die meisten, dass ein Impressum auf jeder öffentlichen Webseite Pflicht ist. Doch was ist ein Impressum genau und was muss darin enthalten sein? Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein rechtssicheres Impressum für Ihr Unternehmen erstellen.

Warum ein Impressum?

Ein Impressum ist im juristischen Sinne die Anbieterkennzeichnungspflicht, die in traditionellen Offline-Branchen schon lange gewährleistet werden muss. Beispielsweise müssen Geschäftsbriefe diese Informationen immer beinhalten. Diese Transparenz muss auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet werden. Wer (geschäftsmäßig) Dienstanbieter im Sinne des Gesetzes (§ 2 Satz 1 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) ist und kein rechtssicheres Impressum aufweisen kann, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belangt werden. Wichtiger aber noch: Ein fehlendes Impressum ist auch einen Wettbewerbsverstoß, der unter anderem zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten.

Für wen gilt die Impressumspflicht?

Die Anbieterkennzeichnungspflicht trifft praktisch alle, die einen Online Auftritt haben. Ausgenommen sind Webseiten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie aber davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht, also Impressumspflicht, besteht. Unsere Tipps für Ihr Impressum als kleines und mittleres Einzelunternehmen:

#1 Vorname muss ins Impressum

Schreiben Sie mindestens einen ihrer Vornamen aus. Geben Sie im Impressum ihren Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an. Alias oder Initialen erfüllen die gesetzlichen Pflichtangaben für einen Vornamen nicht.  Es genügt deshalb zum Beispiel nicht, den vollständigen Namen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu nennen, auf der Startseite dagegen nur den Nachnamen zwischen dem Firmennamen und der Anschrift der Firma abzubilden.

#2 Adresse Ihres Unternehmens

Geben Sie ihre vollständige (ladungsfähige) Anschrift an, also die Adresse und den Ort, an dem Sie ihre gewerbliche Tätigkeit ausüben und ihren Geschäftssitz haben:  Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer. Nicht ausreichend: Postfach. Dabei ist Folgendes zu beachten: Sitz des Unternehmens ist dort, wo die überwiegende Geschäftstätigkeit und die Verwaltung des Unternehmens (tatsächlich) erfolgt. Schweigen über den tatsächlichen Sitz der Geschäftsleitung ist unzulässig, insbesondere wenn Sie im Onlinehandel tätig sind.

#3 Wir empfehlen: Kontakt ins Impressum

Gehen Sie auf Nummer sicher. Geben Sie ihre E-Mail-Adresse und ein zweites Kommunikationsmittel an, das ebenso effektiv wie eine erreichbare Telefonnummer ist.

Mindestens Angabe einer E-Mail-Adresse und eines weiteren elektronischen oder eines nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (zum Beispiel einer elektronischen Anfragemaske oder einer Telefonnummer).  Zwischen den Gerichten ist strittig, ob bei Angabe einer Telefonnummer die telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht.

#4 Zuständige Aufsichtsbehörde

Geben Sie zusätzlich die postalische Anschrift der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde an, z.B. wenn sie eine Gastronomie betreiben oder etwa Makler oder Bauträger sind. Prüfen Sie auch, ob Sie nicht weitere zusätzliche Pflichtangaben machen müssen, z.B. Im Falle einer oHG, KG oder GmbH Register, Registernummer oder ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes, falls vorhanden.

#5 Leicht erkennbare und zugängliche Bezeichnungen für Impressum und Kontakt

Bleiben sie im Zweifel bei den klassischen Bezeichnungen und bringen sie die Links deutlich sichtbar an. § 5 Absatz 1 TMG gibt vor, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden müssen.

“Kontakt” oder “Impressum”, das sind Bezeichnungen die auch nach der Rechtsprechung des BGH als “leicht erkennbar” gelten und daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nach der Rechtsprechung des BGH kann als gesichert gelten, dass das Erreichen einer Internetseite über zwei Links in der Regel kein langes Suchen erfordert und damit als unmittelbar gilt, auch wenn neben dem maßgeblichen Link noch andere Links vorhanden sind. Nicht unmittelbar erreichbar sind die Angaben, wenn sie nur in AGB gemacht werden. Prüfen sie regelmäßig, ob ihre Links funktionstüchtig sind und ob sie kompatibel mit den Standardeinstellungen gängiger Internet Browser sind. Ein Impressum, das nur unter Nutzung zusätzlicher Leseprogramme einzusehen ist, genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

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