Individuelle Rechtsberatung
Externe Rechtsberatung als verlängerter Arm Ihrer Rechtsabteilung
Externe Rechtsberatung für Unternehmen im operativen Tagesgeschäft
Beratung im Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Datenschutz für Unternehmen, Selbstständige und Content Creator.
Wer sich an mich wendet, erhält eine individuelle, wirtschaftlich durchdachte und branchenbezogene Beratung auf hohem fachlichem Niveau. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der entstehenden Kosten haben dabei für uns einen hohen Stellenwert. Unsere Mandanten werden frühzeitig über die voraussichtlichen Gebühren informiert, sowohl hinsichtlich unserer Vergütung als auch möglicher Kosten für Gerichte, Behörden oder gegnerische Parteien.
Je nach Mandat und Beratungsbedarf bieten wir unterschiedliche Vergütungsmodelle an:
Vergütung nach Zeitaufwand
Eine Abrechnung auf Stundenbasis empfiehlt sich insbesondere bei laufender Beratung oder wenn Umfang und Dauer der Tätigkeit im Voraus noch nicht abschließend absehbar sind. Der Stundensatz der Anwältin beträgt 480 EUR netto. Der konkrete Aufwand wird transparent kommuniziert und mittels moderner Zeiterfassung minutengenau dokumentiert, sodass sämtliche Leistungen nachvollziehbar bleiben. Im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit können feste Stundenkontingente im Retainer-Modell vereinbart werden.
Pauschalvergütung
Für klar definierte Projekte oder einzelne Vorhaben kann eine pauschale Vergütung vereinbart werden. Dieses Modell bietet insbesondere bei planbaren Leistungen ein hohes Maß an Kostensicherheit und Transparenz.
Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG)
Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert der Angelegenheit. Bei gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG, sofern eine Honorarvereinbarung die gesetzlichen Gebühren unterschreiten würde.