Workshops für Unternehmen und Mitarbeiter
Social Media Recht auf den Punkt gebracht – in unserem Workshop für Unternehmen und Mitarbeiter!
In unserem rechtlichen Workshop oder Onlinekursen für Social Media Marketing Recht erfahren Teilnehmer:innen, wie sie ihre Social Media Aktivitäten rechtssicher gestalten können. Die Anwältin und Expertin für Social Media Recht vermittelt den Teilnehmer:innen im Workshop das notwendige Wissen und gibt praxisnahe Lösungsansätze für konkrete Fragestellungen.
Während des Workshops werden verschiedene Themenbereiche aus dem Bereich des Social Media Marketings behandelt. So werden zum Beispiel rechtliche Aspekte beim Erstellen von Social Media Posts, um den Umgang mit Bildern und Videos im Netz oder um den Datenschutz im Social Media Marketing. Auch Fragen zum Influencer Marketing oder zum Umgang mit Kritik und Bewertungen behandelt.
Das Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmer:innen verständlich und einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen im Social Media Marketing zu vermitteln und ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um ihre Aktivitäten in diesem Bereich rechtssicher zu gestalten. Durch den Austausch mit anderen Teilnehmer:innen und die Möglichkeit, konkrete Antworten auf Fragen zu erhalten, wird der Workshop zu einem wertvollen Erfahrungsaustausch.
Als Expertin für Social Media Recht verfüge ich über das notwendige Know-how und die praktische Erfahrung, um Teilnehmer:innen dabei zu helfen, ihre Social Media Aktivitäten rechtssicher zu gestalten. Der Workshop ist somit eine ideale Möglichkeit für Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen sich in diesem Bereich weiterzubilden und die rechtlichen Anforderungen zu lernen und umzusetzen.
Unternehmen sollten rechtliche Konsequenzen vorbeugen
Das sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern unbedingt vermitteln:
Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen: Mitarbeiter sollten über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Social Media Marketing Bescheid wissen. Dazu gehören unter anderem das Urheberrecht, das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht und das Telemediengesetz.
Richtlinien für den Umgang mit Social Media: Unternehmen sollten klare Richtlinien für den Umgang mit Social Media erstellen und ihren Mitarbeitern vermitteln. Diese Richtlinien sollten unter anderem Regeln für die Erstellung von Posts, den Umgang mit Bildern und Videos, den Datenschutz und den Umgang mit Kritik und Bewertungen beinhalten.
Schulung und Sensibilisierung: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen und sensibilisieren, um sicherzustellen, dass diese stets über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien im Social Media Marketing informiert sind.
Verantwortungsbewusstsein: Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich stets an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien halten. Bei Unsicherheiten sollten sie sich an die zuständigen Personen im Unternehmen wenden.
Nathalie Salibian-Waltz
Das kann ich vermitteln!
Kennzeichnungspflicht
Bezahlte Posts und Kooperationen mit Influencern oder Mitarbeitern auf Social Media müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Es müssen klare und deutliche Kennzeichnungen verwendet werden, wie z.B. „Werbung“, „Anzeige“.
Datenschutz:
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Kunden- und Interessentendaten, wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, müssen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden.
Urheberrecht
Beim Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Texten auf Social Media müssen auch von Influencern und/oder Mitarbeitern die Urheberrechte beachtet werden. Es dürfen nur eigene Inhalte oder Inhalte verwendet werden, für die eine Erlaubnis oder Lizenz vorliegt. Außerdem bestehen ab Juni 2023 für Unternehmen gegenüber Grafikdesignern, Fotografen und Filmemachern konkrete Auskunftspflichten, die zu erfüllen sind.
Persönlichkeitsrechte
Influencer oder Mitarbeiter dürfen nicht ohne ihre Einwilligung auf Social Media veröffentlicht werden. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung von Fotos und Videos.
Impressumspflicht
Auch ein Mitarbeiter oder Influencer auf Social Media muss ein Impressum angegeben werden, wenn das Profil zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird.
Wettbewerbsrecht
Es darf von Influencern oder Mitarbeitern kein unlauterer Wettbewerb betrieben werden. Dazu gehört beispielsweise die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen über Mitbewerber.
Haftung
Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte können sowohl der Social-Media-Account-Inhaber als auch das Unternehmen haftbar gemacht werden. Es ist daher wichtig, sich an die rechtlichen Vorschriften zu halten und bei Unsicherheiten eine Anwältin für Social-Media-Recht zu konsultieren.
Durch die Vermittlung dieser Punkte können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter rechtssicher auf Social Media agieren und somit möglichen rechtlichen Konsequenzen vorbeugen.
