Datenschutzinformationen für Social Media: Sind Ihre Profile wirklich rechtssicher?

Datenschutzinformationen für Social Media: Sind Ihre Profile wirklich rechtssicher?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Warum Datenschutzinformationen auf Social Media so wichtig sind

„Das macht doch die Plattform für mich, oder?“ – genau diesen Gedanken haben viele Nutzer. Aber Achtung: Auch Sie als Betreiber eines Social Media Accounts, das kann sowohl ein Business- oder Creator-Account auf einer Social-Media-Plattform sein, sind für den Datenschutz verantwortlich.

Das bedeutet: Sie müssen in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung klar und verständlich erklären, welche Daten Sie erheben, wofür Sie sie nutzen und welche Rechte Ihre Nutzer haben.

Die DSGVO (Art. 12) schreibt vor, dass diese Informationen präzise, transparent und leicht zugänglich sein müssen. Wer das ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und den Verlust von Vertrauen bei seinen Followern, Nutzern und Kunden.

Diese Informationen dürfen in Ihrer Datenschutzerklärung nicht fehlen

Damit Ihr Social Media Auftritt rechtssicher ist, sollten Sie folgende Punkte unbedingt berücksichtigen:

  • Verantwortliche Stelle: Name und Kontaktdaten von Ihnen oder Ihrem Unternehmen.
  • Datenschutzbeauftragter (§ 38 Bundesdatenschutzgesetz), soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, inklusive Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftragten.
  • Rechte der Nutzer: z. B. Widerruf der Einwilligung, Auskunft, Löschung oder Widerspruch.
  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung: Vertrag, Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Zwecke der Datenverarbeitung: z. B. Kommunikation, Newsletter, Werbung.
  • Speicherdauer: Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Drittanbieter: Welche Tools oder Plugins nutzen Sie (z. B. Zahlungsdienste, Social Media Plugins, Analyse-Tools)?

Je nachdem, ob Sie Newsletter, Freebies oder Social Ads einsetzen, sollten Sie Ihre Datenschutzinformationen entsprechend individuell anpassen.

Newsletter, Freebies & Tracking – was müssen Sie beachten?

Viele Social Media Profis nutzen Newsletter, Freebies oder gezielte Ads. Das ist erlaubt – aber in der Regel nur mit korrekter Datenschutz-Info und Einwilligung.

Gesetzliche Neuerungen Freebies 2022

Newsletter: Versand nur nach vorheriger Einwilligung (Double Opt-in). Ausnahme: Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG).

Tracking im Newsletter: Nutzen Sie Zählpixel oder Web-Beacons, müssen Sie darauf hinweisen. Außerdem ist ein Vertrag mit dem Dienstleister (z. B. Mailchimp, CleverReach) notwendig.

Freebies: Werden Daten zu Werbezwecken erhoben (z. B. E-Mail gegen eBook), muss klar auf die Datenverarbeitung hingewiesen werden.

Sind Freebies jetzt tot?

Social Ads: Tools wie Meta Pixel oder Google Ads dürfen erst nach ausdrücklichem Opt-in Daten verarbeiten.

Drittanbieter & Plugins: Hier lauern die größten Risiken

Viele Social Media Accounts nutzen Plugins, Cookies oder Analyse-Tools. Hier gilt: Ohne aktive Zustimmung des Nutzers geht nichts!

Third-Party-Cookies: dürfen nur mit Opt-in gesetzt werden (EuGH-Urteil 2019).

Social Media Plugins (z. B. Like-Button): erst zulässig, wenn Nutzer aktiv einwilligt (EuGH-Urteil 2019).

Analyse-Tools (z. B. Google Analytics, Meta Insights): Opt-in notwendig – auch bei pseudonymisierten Daten.

Payment-Dienste (z. B. PayPal): informieren Sie klar über Datenweitergabe an Zahlungsanbieter.

Abmahnungen vermeiden: Ihre To-Do-Liste

Damit Sie nicht ins Visier von Abmahnanwälten geraten, sollten Sie Folgendes umsetzen:

Eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Profile bereitstellen.

Transparente Informationen über alle eingesetzten Tools und Dienste

  • Opt-in-Verfahren für Newsletter, Ads, Plugins und Cookies
  • Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung mit Drittanbietern
  • Regelmäßige Updates der Datenschutzerklärung
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Rechtliche Hilfe, wenn man sie braucht.

Fazit: Datenschutzinformationen sind Pflicht – nicht Kür

Ob auf LinkedIn, Facebook, Instagram oder TikTok: Jeder Social Media Profi ist verpflichtet, seine Nutzer über die Datenverarbeitung zu informieren.

Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und einen Image-Schaden.

Mein Tipp: Erstellen Sie eine klare und gut verständliche Datenschutzerklärung, passen Sie diese an Ihre eingesetzten Tools an – und halten Sie sie stets aktuell. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und stärken gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Community.

Credits für Bild zum Blogartikel: @suebsiri via canva.com
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