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Fehler bei der Gewerbeanmeldung

Fehler bei der Gewerbeanmeldung

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Meist stellt sich die Frage auf dem Weg in die Selbständigkeit oder spätestens zu Beginn der Unternehmensgründung: Muss ich ein Gewerbe anmelden und wenn ja, worauf sollte ich dabei achten? Wir zeigen Ihnen, welche Fehler Sie bei Ihrer Gewerbeanmeldung unbedingt vermeiden sollten!

Verschweigen der gewerblichen Tätigkeit ist strafbar

Sobald Sie sich für die Selbständigkeit entschieden haben, sollten Sie prüfen, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Denn alle Tätigkeiten, die selbständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, müssen nach § 14 GewO angemeldet werden (Def.:§ 15 Abs. 2 EStG). Zudem ist die staatliche Erlaubnis erforderlich, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Sie sollten Ihr Gewerbe daher beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, um unnötigen Bußgeldern aus dem Weg zu gehen. Wer seine gewerbliche Tätigkeit nicht anmeldet, muss je nach Art des Gewerbes mit Bußgeldstrafen von 1000€ bis zu 50.000€ rechnen.

Als Freiberufler ein Gewerbe anmelden

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und können somit einige Kosten vermeiden. Daher sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Tätigkeit in das Feld der Freiberuflichkeit fällt. Freiberufler sind zum Beispiel Künstler, Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Hebammen oder Autoren. Die Freiberuflichkeit hat gegenüber der gewerblichen Tätigkeit einige Vorteile: Sie haben die Möglichkeit in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden und müssen beispielsweise keine Abgaben an die Handwerkskammer oder an das Gewerbeamt machen. Etwas komplexer wird es, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit neben Ihrem freien Beruf ausüben. Beispielsweise kann ein Blogger freiberuflich tätig sein und gleichzeitig Merchandise verkaufen – dann wird aus dem Freiberufler im Zweifel ein Gewerbetreibender und es besteht eine Anmeldepflicht.

Gewerbliche Tätigkeit als Haupterwerb oder Nebenerwerb anmelden?

Vor Ihrer Anmeldung sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie Ihre Tätigkeit als Haupterwerb oder Nebenerwerb anmelden. Denn die Anmeldung als Haupterwerb ist mit hohen Kosten verbunden und somit für kleine Start-Ups eine große Belastung: Hohe Zahlungen in die Kranken- und Rentenversicherung und viel Verantwortung gehen damit einher. Daher sollten Sie in Erwägung ziehen, erstmal ein Nebengewerbe anzumelden. Das geht auch, wenn Sie als Gründer keine andere Arbeit als Ihre Selbständigkeit haben. Anfangs können Sie auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren: Sie werden beim Finanzamt als Kleingewerbe erfasst und sind somit von der Umsatzsteuer befreit, haben buchhalterische Erleichterung und müssen keine Bilanz durchführen. 

Falsche Unternehmensform wählen

Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden, müssen Sie eine Rechtsform für Ihr Unternehmen angeben. Daher sollten Sie sich im Vorfeld mit den möglichen Gründungsformen beschäftigen. Als Selbständiger können Sie sich recht einfach als Einzelunternehmer anmelden, während Sie beim gemeinsamen Gründen genauer hinsehen müssen. Eine Unternehmergesellschaft (UG) hat den Vorteil, dass die Haftung des Unternehmers im Geschäftsverkehr beschränkt ist und kein großes Startkapital erforderlich ist. Allerdings muss hier eine jährliche Bilanzierung gemacht werden, die wiederum Kosten verursacht. Die Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfordert Eigenkapital, um die Haftungseinlage aufzubringen. Beide Formen (UG und GmbH) können erst beim Gewerbeamt angemeldet werden, wenn der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Unkomplizierter ist die Gründung einer GbR (freiberuflich), einer oHG (gewerblich) oder der Eintrag als Einzelunternehmer, da diese mit der Einnahmen- und Überschussrechnung wirtschaften können. 

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