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Gibt es ein Recht auf Design?

Gibt es ein Recht auf Design?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Das Urheberrecht schützt natürlich in gewissem Maße vor Kopien deines geistigen Eigentums. Der Markenschutz dient dem Schutz deines Zeichens für Produkte und Dienstleistungen. Und dann gibt es auch noch die Form und Gestaltung deines Produktes: Das Design. Was ist ein Designschutz und ab wann kann ich einen solchen erwerben? Das schauen wir uns hier mal näher an.

Was ist das Designrecht?

Geschützt wird die äußere Form- und Farbgestaltung des Designs, z.B. die besondere Form einer Flasche oder eines Autos (z.B. Coca-Cola, VW Käfer) oder die Gestaltung einer Tapete. Design im juristischen Sinne meint also den Schutz von zweidimensionalen Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen.

Ab wann kann ich mein Design schützen lassen

Das Design, also die äußere Form und Gestaltung,  ist ab Eintragung im Patent- und Markenregister geschützt.  Die Voraussetzungen regelt das Gesetz (§ 2 Designgesetz):

  • Es muss sich um ein Design handeln
  • Das Design muss neu sein, d. h. es darf kein identisches Design eingetragen sein.
  • Das Design muss eigenartig sein, also es hat sich im Gesamteindruck von anderen (eingetragenen) Designs  zu unterscheiden.

Neuheit und Eigenart werden vom Marken- und Patentamt bei der Anmeldung nicht geprüft. Das Marken- und Patentamt stellt nur fest, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht. Um Abmahnungen zu vermeiden ist es auch bei der Designanmeldung vorab umfassend zu prüfen, dass durch die Eintragung  nicht Rechte Dritter verletzt werden können. Im Streitfall kommt es ansonsten (nachträglich) zu einem Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren.

Welche Vorteile bringt die Eintragung eines Designs?

Durch die Eintragung des Designs werden andere von der Nutzung des eingetragenen Designs ausgeschlossen.  Das  erhöht natürlich enorm die Wirtschaftlichkeit des Produkts. Du kannst  anderen Mitbewerbern verbieten, es ohne deine Zustimmung zu verwenden. Das Design wird so besonders wiedererkennbar und  das ist definitiv Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.

Wie verläuft die Eintragung eines Designs?

Das Design wir beim Patent- und Markenamt angemeldet und eingetragen. Erforderlich für die Anmeldung ist:

  • die Anmeldung,
  • persönlichen Angaben,
  • grafische Wiedergabe des Designs und
  • Angabe des Produkts.

Die Besonderheit bei der Designanmeldung: Man kann sein Design unter bestimmten Voraussetzungen geheim halten. Das kann zweckmäßig sein, wenn Du zunächst abwarten willst, ob dein Produkt vom Markt angenommen wird, oder wenn Du das Design vorläufig geheim halten willst.

Wo gilt der Designschutz?

Im Designrecht gilt das Territorialprinzip. Das bedeutet, dass der Schutz durch Eintragung lokal begrenzt ist. Beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragene Designs gelten z.B. nur in Deutschland, dagegen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Design gelten EU-weit. Willst Du dein Design in weiteren Ländern schützen, so muss dies entweder bei jedem Staat einzeln geschehen oder über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Ist das Design bei der WIPO eingetragen, so gilt der Schutz in allen Mitgliedsstaaten (etwa der Schweiz, Japan oder der Europäischen Union), sofern Du diese in deinem Antrag aufführst.

Wie lange gilt der Designschutz?

Eingetragene Designs haben eine Schutzdauer von 5 Jahren. Das kann aber bis zu maximal 25 Jahre verlängert werden.

Was kostet die Anmeldung?

Die Grundgebühr für die Anmeldung eines Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt mindestens 60 Euro bei elektronischer Anmeldung (70 Euro bei einer Anmeldung auf Papier). Anwaltskosten werden zusätzlich berechnet.

Was ist das Designrecht?

Geschützt wird die äußere Form- und Farbgestaltung des Designs, z.B. die besondere Form einer Flasche oder eines Autos (z.B. Coca-Cola, VW Käfer) oder die Gestaltung einer Tapete. Design im juristischen Sinne meint also den Schutz von zweidimensionalen Flächen oder dreidimensionalen Gegenständen.

Ab wann kann ich mein Design schützen lassen

Das Design, also die äußere Form und Gestaltung,  ist ab Eintragung im Patent- und Markenregister geschützt.  Die Voraussetzungen regelt das Gesetz (§ 2 Designgesetz):

  • Es muss sich um ein Design handeln
  • Das Design muss neu sein, d. h. es darf kein identisches Design eingetragen sein.
  • Das Design muss eigenartig sein, also es hat sich im Gesamteindruck von anderen (eingetragenen) Designs  zu unterscheiden.

Neuheit und Eigenart werden vom Marken- und Patentamt bei der Anmeldung nicht geprüft. Das Marken- und Patentamt stellt nur fest, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht. Um Abmahnungen zu vermeiden ist es auch bei der Designanmeldung vorab umfassend zu prüfen, dass durch die Eintragung  nicht Rechte Dritter verletzt werden können. Im Streitfall kommt es ansonsten (nachträglich) zu einem Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren.

Welche Vorteile bringt die Eintragung eines Designs?

Durch die Eintragung des Designs werden andere von der Nutzung des eingetragenen Designs ausgeschlossen.  Das  erhöht natürlich enorm die Wirtschaftlichkeit des Produkts. Du kannst  anderen Mitbewerbern verbieten, es ohne deine Zustimmung zu verwenden. Das Design wird so besonders wiedererkennbar und  das ist definitiv Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.

Wie verläuft die Eintragung eines Designs?

Das Design wir beim Patent- und Markenamt angemeldet und eingetragen. Erforderlich für die Anmeldung ist:

  • die Anmeldung,
  • persönlichen Angaben,
  • grafische Wiedergabe des Designs und
  • Angabe des Produkts.

Die Besonderheit bei der Designanmeldung: Man kann sein Design unter bestimmten Voraussetzungen geheim halten. Das kann zweckmäßig sein, wenn Du zunächst abwarten willst, ob dein Produkt vom Markt angenommen wird, oder wenn Du das Design vorläufig geheim halten willst.

Wo gilt der Designschutz?

Im Designrecht gilt das Territorialprinzip. Das bedeutet, dass der Schutz durch Eintragung lokal begrenzt ist. Beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragene Designs gelten z.B. nur in Deutschland, dagegen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Design gelten EU-weit. Willst Du dein Design in weiteren Ländern schützen, so muss dies entweder bei jedem Staat einzeln geschehen oder über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Ist das Design bei der WIPO eingetragen, so gilt der Schutz in allen Mitgliedsstaaten (etwa der Schweiz, Japan oder der Europäischen Union), sofern Du diese in deinem Antrag aufführst.

Wie lange gilt der Designschutz?

Eingetragene Designs haben eine Schutzdauer von 5 Jahren. Das kann aber bis zu maximal 25 Jahre verlängert werden.

Was kostet die Anmeldung?

Die Grundgebühr für die Anmeldung eines Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt mindestens 60 Euro bei elektronischer Anmeldung (70 Euro bei einer Anmeldung auf Papier). Anwaltskosten werden zusätzlich berechnet.

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