Rechtsberatung
Rechtsberatung 1:1 – alles aus einer Hand für Ihren Erfolg!
Im Zeitalter der Digitalisierung und des Social Media Marketings sind rechtliche Fragen allgegenwärtig. Die Gestaltung von Social-Media-Präsenzen, die Durchführung von Werbemaßnahmen oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind nur einige Beispiele für Fragestellungen, mit denen Unternehmen und Selbstständige im WWW und sozialen Netzwerken konfrontiert werden. Eine individuelle Rechtsberatung kann hierbei helfen, rechtssicher zu agieren und unnötige Risiken zu vermeiden.
Eine individuelle Rechtsberatung bietet den Vorteil, dass die Beratung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens bzw. Selbstständigen zugeschnitten ist. In Ergänzung zum Rechts-Check können so individuelle Fragen und Problemstellungen schriftlich begutachtet und ggf. Verhandlungen mit der Gegenseite geführt werden. Der individuelle Austausch hilft außerdem auch vorbeugend Unklarheiten oder rechtliche Fallstricke auszuräumen und sich rechtzeitig zu positionieren.

Schnelle und effiziente Rechtsberatung in verschiedenen Zeitintervallen (20 Minuten, 40 Minuten oder 1 Stunde).
Ich verfüge Expertise und über 20 Jahre Erfahrung und kenne nicht nur die rechtlichen Aspekte des Social Media Marketings, sondern auch die Praxis und die Anforderungen von Unternehmen und Selbstständigen.
Neben Rechts-Check im Einzelfall und individueller Beratung biete ich auch Workshops und Online-Kurse an. Diese haben den Vorteil, dass sie Erfahrungen aus meiner Praxis enthalten und sich an konkreten Fragestellungen orientieren. Auch hierbei helfe ich als Anwältin mit Erfahrung und Expertise im Bereich Social Media Marketing.
Unternehmen sollten nicht zögern, sich rechtzeitig beraten zu lassen und somit unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden. Eine individuelle Rechtsberatung im Bereich Social Media Marketing kann dabei helfen, rechtssicher zu agieren und den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern.
Unternehmensgründung
Im Social Media Marketing gibt es es einige Fragen zu beantworten.
Müssen Posts und Kooperationen für oder mit Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden?
Welche Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, eingehalten werden?
Welche Rechte müssen beim Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Texten auf Social Media beachtet werden?
Darf ich Fotos und Videos von Personen ohne ihre Einwilligung auf Social Media veröffentlichen?
Muss auch auf einem Profil auf Onlinediensten und sozialen Netzwerken ein Impressum angegeben werden?
Sind AGB sinnvoll und nützlich?
Was muss ich bei der Verbreitung von Werbemaßnahmen und werblichen Informationen über meine Mitbewerber beachten?
Was passiert bei Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften und können sowohl der Social-Media-Account-Inhaber als auch das Unternehmen haftbar gemacht werden?
Nathalie Salibian-Waltz
Dabei kann ich helfen!
Kennzeichnungspflicht
Bezahlte Posts und Kooperationen mit Unternehmen müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Es müssen klare und deutliche Kennzeichnungen verwendet werden, wie z.B. „Werbung“, „Anzeige“.
Datenschutz
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, müssen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden.
Urheberrecht
Beim Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Texten auf Social Media müssen die Urheberrechte beachtet werden. Es dürfen nur eigene Inhalte oder Inhalte verwendet werden, für die eine Erlaubnis oder Lizenz vorliegt. Und es bestehen Auskunftspflichten von Webseiten Betreibern gegenüber Urhebern.
Persönlichkeitsrechte
Personen dürfen nicht ohne ihre Einwilligung auf Social Media veröffentlicht werden. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung von Fotos und Videos.n nicht ohne ihre Einwilligung auf Social Media veröffentlicht werden. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung von Fotos und Videos.
Impressumspflicht
Auch auf Social Media muss ein Impressum angegeben werden, wenn das Profil zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird.
Wettbewerbsrecht
Es darf kein unlauterer Wettbewerb betrieben werden. Dazu gehört beispielsweise die Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen über Mitbewerber.
Haftung
Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte können sowohl der Social-Media-Account-Inhaber als auch das Unternehmen haftbar gemacht werden. Es ist daher wichtig, sich an die rechtlichen Vorschriften zu halten und bei Unsicherheiten einen Anwalt für Social-Media-Recht zu konsultieren.
Verträge
Mit unseren präzisen Verträgen und AGB für Online Shops und Webseiten Betreiber bleiben Sie auf der sicheren Seite!
