Was ist ein Influencervertrag genau?
Der Influencervertrag regelt die selbstständige Zusammenarbeit zweier Parteien im Bereich Social-Media-Marketing, Werbung und Vertrieb in den sozialen Netzwerken. Ziel ist es, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen über die Reichweite und die Community des Influencers zu fördern. Die Person des Influencers ist dabei rechtlich selbstständig und trägt selbst unternehmerisches Risiko.
Was steht in einem Influencervertrag genau?
Im Mittelpunkt stehen die Leistungen und die Vergütung. Der Vertrag definiert, welche Inhalte zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang zu erstellen sind. Typische Regelungsbereiche sind: Leistungsbeschreibung, Verwertungsrechte, Vergütung, Haftung, Zahlungsmodalitäten, Konkurrenzverbot, Kündigungsfristen, Geheimhaltung.
Definition und rechtliche Einordnung
In der Praxis haben insbesondere Elemente des Dienstvertrags (§ 611 BGB) und des Werkvertrags (§ 631 BGB) Relevanz. Je nach Ausgestaltung können zudem Parallelen zum Handelsvertreterrecht (§§ 84 ff. HGB) bestehen, wenn der Influencer dauerhaft Vertriebsleistungen übernimmt. Die rechtliche Qualifikation beeinflusst zentrale Fragen: Wann wird die Vergütung fällig? Welche Rechte bestehen bei Schlechtleistung? Wer trägt welches Risiko? Daher kommt es wesentlich auf die Gestaltung des Vertrages an.
Erfolgspflicht
Schuldet der Influencer danach Erfolg, dann gilt die Leistung erst als erbracht, wenn z.B. die Erstellung und Veröffentlichung von bestimmten Inhalten tatsächlich gewünschte KPI’s erzielen, also Verkäufe getätigt, Leads gewonnen oder eine bestimmte Reichweite erlangt worden ist. Erst wenn dieser (wirtschaftliche) Erfolg eingetreten ist, wird dann die Vergütung fällig.
Dienstleistung
Viel häufiger ist jedoch ein Dienstvertrag, der nur zur sorgfältigen Erbringung einer Tätigkeit verpflichtet. Entscheidend ist, dass die Leistung marktgerecht und nach bestem Wissen erbracht wird. Der Influencer oder die Agentur schuldet in erster Linie die vereinbarten Leistungen, etwa die Anzeige oder die Werbung auf dem Influencer-Account.
Geschäftsbesorgung
Seltener ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der umfassende Aufgaben wie Verhandlungen, Vertragsabschlüsse oder strategische Beratung mit umfassen kann. Typischerweise geht es beim Influencing eher um klar definierte Socail-Media-Marketingleistungen, etwa die Bewerbung eines Produkts oder die Verlinkung einer bestimmten Kampagne. Eine umfassende Interessenwahrnehmung wird regelmäßig nicht geschuldet.
Die Rechtsstellung des Influencers – selbstständig, aber nicht völlig frei
Der Influencer ist grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig tätig. Es besteht also keine Weisungsgebundenheit. Gleichzeitig ist er vertraglich aber verpflichtet, die vereinbarten Leistungen so zu erbringen, dass die Interessen seines Auftraggebers berücksichtigt sind. Damit bewegt sich der Influencer rechtlich zwischen unternehmerischer Freiheit und vertraglicher Bindung. Genau diese Zwischenstellung macht die konkrete und individuelle Vertragsgestaltung so wichtig.
Checkliste: Influencervertrag rechtssicher gestalten
- Legen Sie fest, was konkret geschuldet wird? Entscheidend ist, ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird oder lediglich eine Tätigkeit. Die Einordnung wirkt sich unmittelbar auf Vergütung, Gewährleistung und Haftung aus.
- Beschreiben Sie Ihre Leistung so päzise wie möglich Definieren Sie Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen so konkret wie möglich. Legen Sie fest, welche Inhalte erstellt und veröffentlicht werden (z. B. Posts, Stories, Videos), auf welchen Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube, und ob messbare Kriterien wie Reichweite, Klickzahlen oder Interaktionen geschuldet sind. Unklare Leistungsbeschreibungen sind ein typischer Streitpunkt.
- Definieren Sie Vergütung und Zahlungsfristen.Regeln Sie eindeutig, ob eine Pauschalvergütung, eine erfolgsabhängige Provision oder eine Mischform vereinbart wird. Bestimmen Sie Fälligkeit, Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen klar und nachvollziehbar.
- Regeln Sie die Haftung. Legen Sie fest, in welchen Fällen Schadensersatz geschuldet ist und ob Haftungsbegrenzungen gelten. Beachten Sie zwingende gesetzliche Grenzen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Halten Sie Nutzungsrechte und Urheberrechte fest. Bestimmen Sie detailliert, welche Nutzungsrechte an Fotos, Videos und Texten eingeräumt werden. Klären Sie Reichweite, Dauer, Gebiet und Art der Nutzung (z. B. Social Media, Website, Werbeanzeigen). Ohne klare Regelung verbleiben die Rechte grundsätzlich beim Urheber.
- Schützen Sie Vertraulichkeit. Nehmen Sie Vertraulichkeitsklauseln auf, um sensible Informationen zu schützen. Prüfen Sie außerdem datenschutzrechtliche Aspekte, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Legen Sie Kündigungsfristen und -bedingungen fest. Unterscheiden Sie zwischen befristeten Kampagnenverträgen und unbefristeten Rahmenverträgen. Regeln Sie ordentliche und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten sowie deren Rechtsfolgen eindeutig.
- Regeln Sie, wie Verträge geändert und Zusatzleistungen vereinbart werden. Bestimmen Sie, dass Änderungen und Ergänzungen schriftlich oder zumindest in Textform erfolgen müssen. Definieren Sie, wie zusätzliche Leistungen vergütet werden und wie Nachträge zustande kommen.
Typische rechtliche Stolperfallen im Influencing
Unklarer Leistungsumfang:
Vage Formulierungen wie „Marketingbetreuung“ führen zu unterschiedlichen Erwartungen. Legen Sie konkrete Deliverables, Anzahl der Korrekturschleifen und zusätzliche Vergütungspflichten für Änderungswünsche fest.
Vorzeitige Kündigung:
Bei werkvertraglichen Elementen kann der Auftraggeber nach § 648 BGB grundsätzlich jederzeit kündigen, muss aber die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen. Ohne klare Regelung entsteht häufig Streit über die Höhe der Abzüge.
Budgetüberschreitungen:
Regeln Sie frühzeitig Warnpflichten und Zustimmungsverfahren, wenn ein Budget überschritten wird. Transparenz verhindert Eskalation.
Haftung bei Rechtsverstößen:
Wer trägt das Risiko bei Urheberrechtsverletzungen oder wettbewerbsrechtlich problematischen Aussagen? Die Verantwortungsbereiche sollten klar abgegrenzt werden. Haftungsbegrenzungen sind für leichte Fahrlässigkeit möglich, nicht jedoch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Vertragsstrafen:
Vertragsstrafen müssen angemessen und klar definiert sein. Überhöhte oder pauschale Klauseln sind angreifbar.
Sonderfall: Internationale Verträge
Bei grenzüberschreitenden Kooperationen sollten Sie ausdrücklich regeln, welches Recht gilt und welcher Gerichtsstand zuständig ist. Ohne Rechtswahl greifen komplizierte Regelungen des internationalen Privatrechts. Ein vereinbarter Gerichtsstand schafft Planbarkeit.
Die Kündigung und das Vertragsende sind sauber zu regeln. Bei einer ordentliche Kündigung ergeben sich die Kündigungsfristen aus Vertrag oder Gesetz. Bei Handelsvertretern gelten gestaffelte Fristen nach Vertragsdauer (§ 89 HGB).
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nach § 314 BGB möglich, etwa bei schweren Pflichtverletzungen. Nach Vertragsende sind offene Vergütungen abzurechnen, Nutzungsrechte zu klären und vertrauliche Daten zurückzugeben oder zu löschen. Nachvertragliche Pflichten wie Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbote wirken gegebenenfalls fort.
Fazit
Gerade weil Social Media und Online-Marketing jedoch schnelllebig und rechtlich komplex sind, sollten Sie ihre Zusammenarbeit nicht allein auf mündliche Absprachen oder kurze Nachrichtenverläufe stützen. Wenn Sie Kampagnen planen, Markenkooperationen eingehen oder gar Vertragsbeziehungen verlängern wollen, müssen Sie Ihre Interessen absichern und die Vereinbarungen rechtssicher umsetzen. Eine laufende Rechtsberatung kann Ihnen dabei helfen, Influencer-Kooperationen rechtssicher zu gestalten und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.








