Unter Nutzern im Internet und in den sozialen Medien herrscht oft die Meinung, wenn Bilder und Inhalte im Internet frei verfügbar sind, darf man sie nutzen.
Pauschal den Urheber von allen verwendeten, fremden Inhalten zu nennen, ist eher sinnlos. Die Urhebernennung ersetzt nicht das Copyright. Manchmal wird sie sogar gar nicht verlangt.
Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung auf Instagram können unangenehm und teuer sein: Blockierung einzelner Posts, Einschränkung des Accounts, Dauerhafte Sperrung durch den Social Media Betreiber einerseits. Rechtliche Schritte durch den Urheber andererseits: Teuere Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, gerichtliche Verfahren. Gerade professionelle Accounts, etwa von Unternehmen oder Influencern, sollten dieses Risiko nicht unterschätzen.
Was bedeutet Copyright?
„Copyright“ ist der englische Begriff für das Vervielfältigungsrecht. Gemeint ist das Recht, Werke wie Bilder, Texte, Musik oder Videos zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dazu gehört auch die drahtgebundene und drahtlose öffentliche Zugänglichmachung.
Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihre Inhalte selbst erstellen – also eigene Fotos machen, eigene Grafiken designen oder eigene Videos drehen – dann besitzen Sie automatisch auch das Copyright. Sie entscheiden, wann und wie Ihre Inhalte auf Instagram erscheinen.
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie mit Ihrem Instagram-Account rechtssicher unterwegs sind – und wie Sie vermeiden, in die Copyright-Abmahnfalle zu tappen.
Was sagen die Copyright Richtlinien?
Instagram ist hier sehr klar. In den offiziellen Nutzungsbedingungen heißt es:
„Du darfst nur Inhalte posten, die nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person verstoßen.“
Die erste Frage lautet also immer: Habe ich den Inhalt selbst erstellt? Ja? Dann dürfen Sie ihn posten.
Nein? Dann brauchen Sie grundsätzlich die eine ausdrückliche Erlaubnis.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Bild, ein Musikstück, eine Grafik oder ein Video handelt. Nutzen Sie Stockfotos sollten Sie die Nutzungsbedingungen genau kennen und danach handeln. Bewegen Sie sich im Rahmen der erteilten Lizenz, sind sie rechtssicher.
Was ist auf Instagram grundsätzlich erlaubt?
Erlaubt ist alles, was dem geltenden Recht entspricht. Entscheidend ist daher nicht, dass „alle es so machen“, sondern dass Sie sich sicher sind, die Rechte am jeweiligen Inhalt zu haben.
Eigene Fotos und Videos sind daher unproblematisch, denn Sie sind ja selbst Urheber.
Für Inhalte, die Sie von Stockplattformen im Internet beziehen brauchen Sie dabei regelmäßig eine für ihre Verwendungszwecke gültige Lizenz. Sie müssen sich immer an die Lizenzbedingungen halten.
Für alle anderen fremden Inhalte aus dem Internet und den sozialen Medien gilt ohne Erlaubnis, ist die Nutzung abmahnfähig.
Vorsicht bei Bildmotiven der Kunst
Wenn das Motiv auf Ihrem Bild oder in Ihrem Video ein Kunstwerk oder Filmwerk enthält, dann sollten Sie hellhörig werden. Selbst wenn Sie ein Foto selbst aufgenommen haben, ist das Motiv dennoch urheberrechtlich geschützt und die Aufnahme ohne Erlaubnis abgemahnt werden.
Beispiele: Ein Gemälde im Hintergrund, eine Skulptur im Video, ein abgelichtetes Designobjekt oder eine abgelichtete besonders gestaltete Grafik.
Auch Werke der angewandten Kunst, die das Design und die Grafiken anderer abbilden, sind in der Regel rechtlich geschützt. Man spricht von dem Schutz einer (künstlerischen) Leistung.
Für eine kommerzielle Nutzung – etwa in einem Werbepost – brauchen Sie eine gesonderte Lizenz.
Die Rechtsprechung ist hier streng: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon 2013 entschieden, dass auch angewandte Kunst (z. B. Designobjekte) urheberrechtlich geschützt sein kann (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az: I ZR 143/12).
Produktfotos auf Instagram: erlaubt oder verboten?
Viele Händler und Influencer denken, dass sie das Herstellerfoto einfach verwenden können, weil sie ja für das Produkt werben. Das Problem ist, dass neben Markenrechten auch hier das Urheberrecht am Foto selbst greift.
Logo- und Markenbilder anderer dürfen Sie ohne Zustimmung grundsätzlich nicht posten.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Markeninhaber selbst seine Marke bzw. sein Logo bereits im Internet und in den sozialen Medien veröffentlicht hat, quasi freigibt, und Sie es in diesem Kontext verwenden (sog. Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 MarkenG).
Etwas anderes gilt aber für die Produktbilder unter der Marke. Denn neben dem Markenrecht des Herstellers gibt es ja auch noch das Copyright am Bild selbst. Ist das Produktbild vom Markeninhaber erstellt und geteilt, dürfen Sie das nicht ohne Erlaubnis übernehmen. Am sichersten ist es, wenn Sie eigene Produktbilder für Ihre Werbung fertigen.
Stockbilder: Frei nutzen oder Urheber nennen?
Viele greifen auf Stockdatenbanken wie Canva, Adobe Stock oder Shutterstock zurück. Dort bekommen Sie Fotos, die Sie in der Regel lizenzfrei nutzen können. Aber: Der Urheber hat ein Recht auf Anerkennung (§ 13 UrhG). Die Gründe für diese Anerkennung sind die betroffenen Persönlichkeitsrechte von Autoren, Fotografen, Designer und Künstler (§§ 14, 75 UrhG).
Allerdings ist ein Urhebervermerk auf Bildern, die von Microstock Bildagenturen heruntergeladen werden, nicht immer erforderlich (siehe auch Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21). Oftmals verlangen Plattformen und Bildagenturen den Urhebervermerk nur bei der Verwendung der Bilder für redaktionelle Zwecke.
Wichtig: Auch wenn Sie den Urheber nicht nennen müssen, heißt das nicht automatisch, dass Sie den Urheber gar nicht anerkennen müssen. Sie müssen immer prüfen, ob und wie die Lizenz den Urhebervermerk beim Hochladen auf Instagram verlangt.
Abgebildete Personen: Das Recht am eigenen Bild
Neben dem Copyright spielt auch das Recht am eigenen Bild eine Rolle.
Wenn Sie Personen fotografieren und die Bilder auf Instagram posten wollen, brauchen Sie grundsätzlich deren Einwilligung. Das gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen: Fotos von Großveranstaltungen (z. B. Konzerten), politische Ereignisse, Personen, die nur „Beiwerk“ sind (also zufällig im Hintergrund erscheinen).
Ohne Einwilligung riskieren Sie, dass die betroffenen Personen Unterlassung verlangen – oder sogar Schadensersatz.
Praktische Tipps für mehr Rechtssicherheit auf Instagram
Damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen, hier eine kleine Checkliste:
Eigene Inhalte nutzen: Machen Sie Fotos und Videos selbst, wann immer es möglich ist.
Lizenzen prüfen: Bei Stockfotos immer die Nutzungsbedingungen lesen.
Erlaubnis einholen: Bei fremden Inhalten nachfragen und sich die Zustimmung schriftlich geben lassen.
Urheber anerkennen: Auch wenn die Namensnennung nicht immer Pflicht ist – den Urhebervermerk immer auf dem Schirm haben.
Musik und Kunst meiden: Ohne Lizenz keine Werke im Hintergrund verwenden.