Was man auf Instagram & TikTok nachahmen darf

Was man auf Instagram & TikTok nachahmen darf

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Noch erlaubte Nachahmung oder längst Urheberrechtsverletzung? Darum geht es in mehreren Abmahnungen zu Memes in den sozialen Netzwerken.

Jüngster Fall: Die Connie Memes. Aus den bekannten Kinderbuchtiteln wie „Conni geht zur Schule“ wird dann plötzlich „ Conni hat einen Burnout“ oder „ Conni liest ihre Nebenkostenabrechnung und weint“. Der Humor dabei? Die heile Kinderwelt trifft auf die Realität von Erwachsenen – eine Form der Parodie, die viele Menschen zum Lachen bringen soll. Das sieht der Carlsen Verlag, der die Rechte an der Connie Figur besitzt, anders. Der Carlsen Verlag hat sich inzwischen öffentlich zum Thema „Conni-Memes“ geäußert und seine Haltung klar formuliert: Er genehmigt keines der auf Social Media befindlichen Conni-Memes, in Einzelfällen fordert er sogar zum Löschen bestimmter Memes auf – insbesondere bei menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Darstellungen. Die kommerzielle Nutzung sieht der Verlag – sowohl aus urheber- als auch markenrechtlicher Sicht problematisch, behält sich aber im Hinblick auf die Kunstfreiheit Abmahnungen und Klagen nur vor.

Viele Pädagogen suchen kreative Wege – sei es über Comics, Videos oder digitale Medien, um Wissen in den Schulen zu vermitteln. Ein Lehrer kam daher auf die Idee, den Text der berühmten Kurzgeschichte von Heinrich Böll „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“ in Jugendsprache umzuwandeln, ihn mit Cartoons zu unterlegen und das Video auf YouTube zu stellen. Der Verlag, der die Rechte an der Geschichte besitzt, verklagte den Lehrer daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung. Das Landgericht Köln (Urteil vom 28.03.2024, Az. 14 O 181/22) entschied: Ja, es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die Rechtslage

Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) genießen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz (§ 1 UrhG). Zu den geschützten Werken gehören ausdrücklich auch Sprachwerke wie Bücher, Gedichte, Reden oder Kurzgeschichten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) und Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) .

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Das Besondere: Nicht geschützt ist die Idee an sich. Geschützt ist die konkrete Ausgestaltung: Sprache, Figuren, Handlung, Szenen, Ort der Handlung.

Die Idee „jemand erzählt eine Geschichte über Arbeit und Faulheit“ ist frei. Aber die konkrete Umsetzung von Heinrich Böll – ein Fischer in einem kleinen Hafen, der Fremde mit seiner Arbeitsmoral – ist geschützt.

Was ist ein Meme – und wie sieht’s rechtlich aus?

Seit 2021 gibt es im Urheberrecht eine neue Schranke: § 51a UrhG – Pastiche.

Diese erlaubt es, Werke in bestimmten Fällen auch ohne Erlaubnis des Urhebers zu nutzen.

Karikatur

Eine Karikatur überzeichnet und verspottet bestimmte Züge einer Figur oder Geschichte.

→ Das Video des Lehrers war keine Karikatur. Die Conni-Memes dagegen schon.

Parodie

Eine Parodie ist eine humorvolle oder kritische Auseinandersetzung mit dem Original.

→ Auch das liegt bei Connie-Memes vor – beim  Lehrer dagegen handelt es sich um die gleiche Botschaft wie Böll vermitteln wollte.

Pastiche

Ein Pastiche ist eine bewusste Nachahmung, die deutlich macht, dass es sich um eine Auseinandersetzung mit einem bestehenden Werk handelt. Es kann eine Hommage oder eine satirische Nachbildung sein.

Connie Memes nutzen bekannte Bilder oder Formate – oft mit einem neuen, witzigen oder satirischen Text. Genau das macht sie so stark in sozialen Medien.

Das Problem im Fall des Lehrers: Er übernahm die Geschichte fast unverändert und fügte keine eigenständige kreative Auseinandersetzung hinzu. Er erzählte die Story lediglich in anderer Form. Das genügt nicht, um sich auf § 51a UrhG zu berufen.

Memes sind eine besondere Art von Kommunikation.

Das Urheberrecht erkennt solche Formen durchaus an: Wenn ein veröffentlichter Inhalt wie ein Buchcover oder eine Figur parodiert, karikiert oder als sogenannter Pastiche verwendet wird, dann ist das unter den Voraussetzungen des § 51a UrhG erlaubt.

Vereinfacht gesagt: Wer fremde Werke kreativ verändert, neu zusammensetzt und sich darüber lustig macht, – sie in den sozialen Medien parodiert, karikiert oder nachahmt –, bewegt sich meist auf der sicheren Seite – auch, wenn das Meme in einem kommerziellen Umfeld genutzt wird.

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Wann liegt kein Meme vor?

Wenn Sie nur den Text kopieren oder bearbeiten und eine Figur in ihrer wesentlichen Form erkennbar bleibt – dann liegt oft eine Urheberrechtsverletzung vor. Juristen unterscheiden:

Vervielfältigung (§ 16 UrhG)

Eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht nur vor, wenn ein Text 1:1 kopiert wird.

Auch wenn man wesentliche Gestaltungselemente übernimmt, spricht das Gesetz von einer Vervielfältigung.

Auch ein Video ist eine Vervielfältigung, wenn es die Eigenart des Originals enthält.

Selbst wenn es äußerlich verändert wurde, zählt die Übernahme von Handlung, Figuren und Struktur.

Im Fall des Lehrers: Die Kernhandlung blieb unverändert, also liegt eine Vervielfältigung vor. Im Fall der Connie Memes wird die Figur nachgeahmt und in eine neue witzige Form und humorvollen Kontext gebracht – also meist eine Parodie, Pastiche oder Karikatur.

Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG)

Jede Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes darf nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden.

Das gilt auch, wenn sich die Form unterscheidet.

Roman → Theaterstück → Hörspiel → Video. In all diesen Fällen muss der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.

Der Lehrer hätte also eine Genehmigung des Verlages einholen müssen. Die Connie-Memes fallen dagegen unter die Kunstfreiheit in den sozialen Medien.

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Fazit

Eine Kopie verletzt das Urheberrecht, auch wenn es in anderer Form als das Original dargeboten wird.

Die Schranke des Urheberrechts ist die Kunstfreiheit. Sie wird im Fall von Karikaturen, Parodien oder Pastiches gewährt.

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