Die EU-Kommission wirft Meta vor, Facebook und Instagram mit sogenannten „Addictive Design Features“ zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Endless Scroll, Autoplay und Push-Benachrichtigungen. Erstmals steht nicht nur der Datenschutz, sondern das Plattformdesign selbst im Fokus.
Was steckt hinter den Vorwürfen und welche Auswirkungen hat das auf Unternehmen?
Warum steht Meta unter Druck?
Am 10. Juli 2026 hat die Europäische Kommission ihre vorläufigen Feststellungen im Verfahren gegen Meta veröffentlicht. Nach Auffassung der Kommission könnten Facebook und Instagram mit bestimmten Gestaltungsmerkmalen ihrer Plattformen gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen.
Im Mittelpunkt stehen sogenannte „Addictive Design Features“, also Design-Elemente, die Nutzer möglichst lange auf den Plattformen halten sollen. Dazu zählen beispielsweise Funktionen wie Endless Scroll, Autoplay oder andere Mechanismen, die das Nutzungsverhalten gezielt beeinflussen können.
Nach Ansicht der EU-Kommission bergen diese Gestaltungsformen erhebliche Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit der Nutzer. Besonders betroffen seien Minderjährige sowie andere schutzbedürftige Personengruppen. Meta wird vorgeworfen, diese systemischen Risiken nicht ausreichend zu berücksichtigen und zum Schutz der Nutzer zu begrenzen.
Rechtsgrundlage des Verfahrens ist der Digital Services Act (DSA). Das europäische Gesetz verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, systemische Risiken für Nutzer zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrer Verringerung zu ergreifen.
Sollte sich der Vorwurf im weiteren Verfahren bestätigen, drohen Meta erhebliche Konsequenzen. Dazu gehören insbesondere hohe Geldbußen sowie Anordnungen der EU-Kommission, das Plattformdesign anzupassen oder weitere Auflagen zur Verringerung der festgestellten Risiken umzusetzen.
Nicht einzelne Beiträge werden beanstandet, sondern die Gestaltung der Plattform selbst.
Kann Meta künftig tatsächlich haften?
Vorab ein wichtiger rechtlicher Hinweis: Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2026 bisher nur vorläufige Feststellungen veröffentlicht. Sie hat damit noch nicht rechtskräftig festgestellt, dass Meta gegen den DSA verstößt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Der Digital Services Act (DSA) richtet sich in erster Linie an Vermittlungsdienste im Internet und insbesondere an Online-Plattformen. Für Unternehmen, die soziale Netzwerke lediglich zu Marketing- oder Kommunikationszwecken nutzen, begründet der DSA grundsätzlich keine unmittelbaren Pflichten. Im Fokus des Gesetzes stehen vielmehr die Betreiber der Plattformen selbst.
Besonders strenge Anforderungen gelten für sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms – VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen. Für sie sehen die Artikel 33 bis 43 DSA ein umfassendes System zur Ermittlung und Verringerung sogenannter systemischer Risiken vor.
Zu den zentralen Pflichten gehören insbesondere:
- die regelmäßige Bewertung systemischer Risiken,
- die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung,
- mehr Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen und
- eine stärkere Rechenschaftspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission können zu den systemischen Risiken auch bestimmte Gestaltungsmerkmale von Plattformen gehören, die das Nutzungsverhalten gezielt beeinflussen. Hierzu zählen etwa Funktionen wie Endless Scroll, Autoplay oder andere Mechanismen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten sollen. Solche Designentscheidungen werden unter dem Begriff „Addictive Design“ zusammengefasst.
Da wissenschaftliche Studien darauf hindeuten, dass bestimmte Plattformdesigns das Risiko einer problematischen oder exzessiven Nutzung erhöhen können, erwartet der DSA von sehr großen Plattformen, diese Risiken zu bewerten und – soweit erforderlich – geeignete Maßnahmen zu ihrer Verringerung zu ergreifen.Darüber hinaus verpflichtet der DSA die Plattformen zu mehr Transparenz. Nutzer und Aufsichtsbehörden sollen besser nachvollziehen können, wie Empfehlungsalgorithmen funktionieren, welche Risiken identifiziert wurden und welche Maßnahmen die Plattformen zu deren Begrenzung ergriffen haben.
Der DSA schafft keine unmittelbaren Schadensersatzansprüche jedes einzelnen Nutzers gegen Meta. Es verpflichtet Plattformen jedoch, systemische Risiken zu reduzieren.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Auch wenn sich das Verfahren der EU-Kommission unmittelbar gegen Meta richtet, können die Folgen mittelbar erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Facebook und Instagram für Marketing, Kundenkommunikation oder den Vertrieb nutzen. Sollte Meta verpflichtet werden, das Plattformdesign oder seine Empfehlungsalgorithmen anzupassen, kann sich dies unmittelbar auf die Sichtbarkeit von Unternehmensinhalten auswirken. Änderungen am Algorithmus können dazu führen, dass sich die organische Reichweite von Beiträgen verändert und bisher erfolgreiche Content-Strategien neu bewertet werden müssen.
Auch im Bereich der Werbeanzeigen sind Veränderungen denkbar. Der Digital Services Act enthält bereits besondere Anforderungen an die Transparenz von Online-Werbung. Werden darüber hinaus weitere Vorgaben zur Risikominderung eingeführt, könnten insbesondere die Möglichkeiten des Targetings eingeschränkt oder zusätzliche Anforderungen an Werbekampagnen gestellt werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz Minderjähriger. Unternehmen, deren Werbung Jugendliche erreichen kann, sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Künftig könnten strengere Anforderungen an personalisierte Werbung und an die Gestaltung von Werbeinhalten gelten.
Darüber hinaus könnten Plattformen sogenannte Engagement-Mechanismen anpassen. Werden Funktionen wie Empfehlungsalgorithmen, Autoplay oder andere Interaktionsanreize verändert, kann sich dies auf Reichweite, Interaktionsraten und die Verweildauer der Nutzer auswirken. Unternehmen sollten daher ihre Social-Media-Strategie nicht ausschließlich auf kurzfristige Reichweitenoptimierung ausrichten, sondern verstärkt auf hochwertigen Content und den nachhaltigen Aufbau einer eigenen Community setzen.
Folglich sollten Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen im Kontext des Digital Services Act fortlaufend analysieren und ihre Social-Media-Aktivitäten entsprechend anpassen. Ein zentraler Bestandteil der Compliance-Anforderungen besteht darin, Marketingstrategien sowie Werbemaßnahmen auf den Plattformen rechtssicher an den modifizierten rechtlichen Rahmen zu gestalten.
Der Digital Services Act verändert nicht nur die Verantwortung großer Plattformen, sondern mittelbar auch die Spielregeln für Unternehmen auf Social Media. Selbst wenn Meta seine Plattformen künftig anpassen muss, bleibt für Unternehmen die wichtigste Erkenntnis: Wer seine gesamte Sichtbarkeit allein auf Facebook oder Instagram aufbaut, macht sich abhängig von Plattformen, deren Funktionen und Algorithmen sich jederzeit ändern können.
Was ist der Digital Services Act (DSA)?
Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 17. Februar 2024 für alle digitalen Vermittlungsdienste gilt. Ziel des Gesetzes ist es, ein sichereres und transparenteres Internet zu schaffen. Besonders strenge Pflichten gelten für sehr große Online-Plattformen wie Facebook, Instagram oder TikTok. Diese müssen unter anderem systemische Risiken bewerten, geeignete Maßnahmen zu deren Verringerung ergreifen und ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter gestalten.
Warum ermittelt die EU gegen Meta?
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Meta eingeleitet, weil sie den Verdacht hat, dass bestimmte Gestaltungsmerkmale von Facebook und Instagram gegen den Digital Services Act verstoßen könnten. Im Mittelpunkt stehen sogenannte „Addictive Design Features“, also Funktionen wie Endless Scroll oder Autoplay, die Nutzer möglichst lange auf den Plattformen halten sollen. Nach Auffassung der Kommission könnten hiervon insbesondere Risiken für Minderjährige und andere schutzbedürftige Nutzer ausgehen.








