Wie Sie trotz drohender Abmahnwellen Musik in viralen Trendvideos nutzen können

Wie Sie trotz drohender Abmahnwellen Musik in viralen Trendvideos nutzen können

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Grundsätzlich ist die Nutzung von Musik in den sozialen Medien erlaubt.

Immerhin vergüten die großen sozialen Netzwerke wie Instagram und TikTok die Urheber der Songs, wenn sie auf Social Media ausgespielt werden, entsprechend ihren Vereinbarungen u.a. mit dem Plattenlabel Sony Music.

Soziale Medien stellen für ihre Nutzer eine Chart- und Playlist bereit, die diese nahtlos über den Musik Sticker in ihrem Account abrufen und mit ihrem Bild- und Videocontent verbinden können.

Bei  der Nutzung von Musik für Ihre Webseiten im Internet müssen Sie die Nutzungsrechte an der Musik dagegen regelmäßig selbst erwerben. Das kann z.B. über eine externe Musikplattform wie etwa Artlist, PremiumBeat oder Epidemic Sound sein, von der Sie die Musiktitel herunterladen und dann auf ihre Webseiten hochladen.

Die meist aufgerufenen Inhalte in den sozialen Medien sind nach wie vor Kurzvideos, sog. Reels. Hier ist es allgemein üblich, das Video mit beliebten Songs und Trendsounds  zu untermalen.

Es gab (oder gibt es immer noch) daher die Empfehlung von Marketing Profis und Social Media Managern die Reichweite, Followerzahlen und das Engagement der Nutzer in den sozialen Medien durch die auf den Social-Media-Plattformen angebotenen, lizenzfreien Trendsounds zu steigern und auszubauen.

Aber dann kamen die Abmahnwellen.

Die Abmahnwellen

Jüngster Fall: Der virale „Pedro“-Song in Kombination mit dem beliebten Raccoon Meme. Viele Firmenaccounts haben den Trend auf TikTok und Instagram aufgegriffen und sollen nun gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Das wirft ihnen die Kanzlei IPPC LAW vor, die die Rechte der B1 Recordings GmbH vertritt.

Während der Corona Pandemie mussten sich Krankenschwestern, Feuerwehrleute und Polizisten gegen den Vorwurf des Rechtsbruchs verteidigen. Sie posteten für einen guten Zweck und untermalten ihre Videobotschaften auf TikTok mit dem Pop-Song „Jerusalema“. Warner Music, die die Musikrechte des Komponisten des Songs –Master KG –,  hält,  sah das anders und versandte Abmahnungen samt Unterlassungsaufforderungen gegen die Nutzer des Songs auf TikTok. Die Abgemahnten, u.a., die Polizei in Nordrhein-Westfalen als Dienstherr der Polizisten, gaben entsprechend der Aufforderung, die Unterlassungserklärung ab und zahlte nachträglich die geforderten Lizenzgebühren.

Auch Influencer auf Instagram und TikTok haben reihenweise Abmahnungen mit Unterlassungsaufforderungen von Musikverlagen und Plattenlabel kassiert. Sie verwenden daraufhin keine Chart- oder Popmusik mehr für ihre Beiträge mit Werbung. Seitdem tun es ihnen viele nach, selbst Privatleute, die Familienbilder posten – und Abmahnungen und Klagen fürchten.

Die Rechtslage

Viele glauben, dass man Musik bis zu 15 Sekunden frei und kostenlos verwenden darf. Das trifft nicht zu. Stattdessen sind immer Lizenzen der Plattenlabel und Musikverlage an den Musikstücken erforderlich.

Was man auf Instagram & TikTok nachahmen darf

Rechtlich spielt die Länge allerdings keine Rolle: Auch ein kurzer Ausschnitt von nur wenigen Sekunden ist ohne passende Lizenz eine Urheberrechtsverletzung.

Jedes Musikstück ist urheberrechtlich geschützt. Sobald Sie Musik in einem Video nutzen und dieses in den sozialen Medien teilen, machen Sie den Musiktitel öffentlich zugänglich im Sinne von § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung aller Rechteinhaber erforderlich.

Die Rechte daran gehören zum einen den Urhebern – also Komponisten und Textern – und zum anderen dem Plattenlabel, das die Aufnahme produziert hat (sogenannte kommerzielle Onlinenutzungs- und Filmherstellungsrechte).

Wer diese Rechte verletzt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Dazu gehören vor allem:

  • Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG): Die abgemahnten Musiktitel dürfen künftig von den Abgemahnten nicht mehr öffentlich geteilt werden.
  • Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG): Der Rechteinhaber kann Entschädigung für die rechtswidrige Nutzung verlangen – in der Regel so viel, wie eine gewerbliche und kommerzielle Onlinenutzungs- und Filmherstellungslizenz gekostet hätte.

Die private Nutzung

Unter Laien wie Profis herrscht mitunter regelrecht Verwirrung über die Nutzungsrechte von lizenzfreier Musik, die Social-Media-Plattformen bereitstellen.

Weil Social-Media- Plattformen es Nutzern sehr leicht machen, bei viralen Trends mitzumachen, viele Nutzer die Regeln nicht kennen oder ignorieren und allgemein die Grenze zwischen privater und offizieller Kommunikation auf den Selbstdarstellungsplattformen fließend ist. Zudem stehen Grundsatzurteile aus.

Wichtigste Faustregel: Lizenzfrei ist die Nutzung der Musik auf Plattformen wie TikTok und Instagram immer nur für Privatleute , d.h. wenn Sie auf Social Media ausschließlich private Angelegenheiten, wie z.B. das Familienfoto, posten und teilen.

Die kommerzielle Nutzung

Kommerzielle Nutzer benötigen gesonderte Lizenzen.

Grob kann man sagen, dass ein Business-Account unabhängig vom Inhalt des Videos eine kommerzielle Nutzung ist.

Ein Video oder Reel, das Produkte oder Dienstleistungen bewirbt oder auf einen Online-Shop verlinkt, darf schon nach den Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattformen keine lizenzfreie Musik aus der Chart- und Pop-Playlist der App verwenden.

Wer diese Inhalte postet, ist in der Regel aber ohnehin gewerblich als Influencer\in oder Firma tätig. Und die sollten sich angesichts der Gemengelage beim Markenaufbau (Branding) oder der Mitarbeitergewinnung (Employer Branding) auf Social Media ohnehin am besten von vornherein anwaltlich beraten lassen.

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Rechtssicher zum Erfolg!

 

Komplizierter wird es bei der Verwendung der Kombination von Musik und Memes wie das virale „Racoon Meme Video“, das man kostenlos von einem anderen übernimmt, um es online auf dem eigenen Account zu präsentieren. Ein Clip kann als sogenanntes „Laufbild“ nach dem Urheberrechtsgesetz eigenen Schutz genießen. Wer beides – Musik und Video – ohne Lizenz nutzt, begeht damit unter Umständen gleich zwei Rechtsverletzungen.

Damit werden Sie rechtssicher auf Social Media!

Die Lösung: Erlaubte Musik für kommerzielle Zwecke!

Vielleicht etwas überraschend, nach dem es immer um die lizenzfreie Musik nur für Privatnutzer ging:

Nicht die Trendsongs in der App sind für Firmen und Influencer lizenzfrei.

Die App-Bibliotheken stellen nicht nur lizenzfreie Musik für Privatnutzer zur Verfügung, sondern auch lizenzfreie Musik zur kommerziellen Nutzung.

Aber nicht  jeder kann immer erkennen, welche Songs auf der Benutzeroberfläche der App und nach den Nutzungsbedingungen wirklich für kommerzielle Zwecke freigegeben sind. Die Social-Media-Plattformen selbst machen es den Nutzern nicht leicht: Auf den Benutzeroberflächen werden Lizenzhinweise oft unklar oder schlecht kommuniziert. Das zu wissen ist aber wichtig, schließlich ist die Verwendung von lizenzfreier Musik aus der App-Bibliothek auch für Business- und Creator Accounts auf Social-Media nützlich. Die Social-Media-Plattformen stellen auch in diesen Accounts eine Musikauswahl bereit.

Das Hauptproblem bei Business- und Creator-Accounts: In den meisten Fällen fehlen die erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte. Diese liegen bei Plattenlabels oder Musikverlagen und sind notwendig, wenn Musik in einem gewerblichen Kontext – etwa für Werbung oder Unternehmens-Accounts – eingesetzt wird.

Es gibt aber auch Songs in der App-Bibliothek auf den Social-Media-Plattformen – und das ist die gute Nachricht – die für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Allerdings ist das nicht der virale Sound oder Song, der gerade trendet, sondern es handelt sich dabei um Musiktitel, die Plattformen wie Meta in der „Sound Collection“ oder TikTok in der „Commercial Library“ insbesondere für kommerzielle Nutzer bereitstellen.

Fazit

Musik ist bei Reels nicht nur Beiwerk, sondern zentral für Reichweite, Emotion und Viralität.

Eigentlich müssten die Social-Media-Plattformen deutlich zwischen privater und kommerzieller Nutzung unterscheiden. Weil die Benutzeroberflächen und Nutzungsbedingungen aber so unübersichtlich sind, geraten viele Selbstständige, Medienschaffende und Unternehmen in die Abmahnfallen.

Für Unternehmen ist der entscheidende Punkt: rechtssicher bleiben und entweder auf die App-Bibliotheken für Business-Accounts, wie Meta in der „Sound Collection“ oder TikTok in der „Commercial Library“ zurückgreifen oder kommerzielle Musik über externe Musikplattformen lizenzieren.

Noch besser – auch um auf der sicheren Seite zu bleiben:  Nutzen Sie nie einfach irgendeinen Song aus einer Playlist oder einen viralen Trendsound.

Wichtig: Immer die Lizenzbedingungen prüfen! Manche erlauben unbegrenzte Nutzung, andere nur bestimmte Kanäle (z. B. Social Media, Werbung, Filme).

Eine einfache und rechtssichere Lösung, oder?

 

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