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Rechtliche Workshops

Auf Social Media durchstarten: Unsere Workshops für Social Media und Recht

Workshops für Unternehmen und Selbstständige

Rechtssicheres Social Media für Ihr Unternehmen? In unserem Workshop sind Sie genau richtig.

Ob rechtliche Workshops, Webinare oder Onlinekurse bei uns sind Sie genau richtig, wenn Sie lernen wollen, wie Sie Reichweite und Sichtbarkeit erlangen, gleichzeitig aber die rechtlichen Anforderungen mit Ihren Inhalten erfüllen. Das ist nicht selbstverständlich auf Socia Media. Fehler auf Social Media sind eben schnell passiert und können Sie sogar Ihr Business kosten.

Wir decken die wichtigsten Themenbereiche aus dem Bereich des Social Media Marketings ab und erklären Ihnen, wie es richtig geht. Dem Algorithmus und dem Recht entsprechend! Influencer oder Social Media Marketing, Lizenzen, Nutzungsrechte oder Datenschutz – wir stehen Ihnen Rede und Antwort. Auch Ihre Fragen zu Werbemaßnahmen oder zum Umgang mit Kritik und Bewertungen können wir beantworten.

Das Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmern verständlich und einfach die Rahmenbedingungen im Social Media Marketing zu vermitteln und ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, Ihre Aktivitäten in diesem Bereich auch rechtssicher zu gestalten.

Der Workshop ist somit eine ideale Möglichkeit für Unternehmen und Selbstständige im Austausch mit der Anwältin zu lernen, Social Media Inhalte und rechtlichen Anforderungen für Ihr Business richtig umzusetzen.

Abmahnungen vermeiden

Das sollten Selbstständige und Unternehmen wissen:

Wie Sie Social Media Inhalte gestalten, so dass Sie Sichtbarkeit, Reichweite und Conversion erzielen.

Wie Sie die rechtlichen Vorgaben unter Nutzung der Anwendungen und Funktionen der jeweiligen Social Media Plattform einhalten. 

Neuer Algorithmus, neue rechtliche Anforderungen, neue Abmahnwellen!

Wenn Sie abgemahnt werden, ist es zu spät. Besser ist es wenn Sie vorher Bescheid wissen und Ihre Social Media Inhalte schützen.

Nathalie Salibian-Waltz

Unsere Tipps gegen ihre Abmahngefahr

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Impressumspflicht erfüllen

§ 5 Telemediengesetz (TMG) regelt die Impressumspflicht.  Sie sind als Onlineshopbetreiber, Selbstständige, Unternehmer dazu verpflichtet, sich gegenüber den Besuchern ihres Shops, Webseite und auf der Social Media Plattform online eindeutig zu identifizieren und ggf. weitere Angaben zum Unternehmen zu machen.

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Datenschutzpflichten einhalten

Als Selbstständiger, Onlineshop und Unternehmen haben Sie datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die Anforderungen können in technische undorganisatorische Vorgaben, weitere Gestaltungsvorgaben und Pflichtinformationenaufgeteilt werden.

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Fremde Urheber- und Markenrechte

Fremde Inhalte insbesondere von Datenbanken und Stockplattformen wie Canva, Pexels oder Pixabay, die Sie im Onlineshop verwenden, könnten marken- oder urheberrechtlich geschützt sein.

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Verbraucherschutz 4 ever

Die Abgrenzung, ob dein Kunde ihnen gegenüber als Unternehmer (B2B) oder Verbraucher (B2C) auftritt, ist nicht immer eindeutig, aber dennoch entscheidend für die Erfüllung ihrer rechtlichen. Anforderungen. Im Zweifel sollten Sie daher lieber die Verbraucherschutzrechte einhalten.

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Preiskennzeichnungspflichten kennen

Da Sie im Onlineshop und auf ihren Webseiten und Social Media mit den Preisen ihrer Dienstleistungen und Produkte werben, unterliegen Sie den Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV). Das bedeutet, dass Sie stets die Preise der Produkte/Dienstleistungen als Endpreise inklusive MwSt.und sonstiger Preisbestandteile aufführen sollten. Streichpreise (Werbung mit alten Verkaufspreisen) und die Werbung mit Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers sind grundsätzlich abmahngefährdet

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Fernabsatzvertrag

Besondere Pflichtangaben im eigenen Onlineshop und auf der eigenen Webseite und Social Media Profil bestehen, wenn Sie ein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312cBGB mit ihren Kunden eingehen. Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn du zum Vertragsabschluss mit ihren Kunden regelmäßig ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Email, Webseite, Telefon, Whatsapp etc.) verwenden. Dann haben Sie gegenüber Verbrauchern zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen für Verbraucherverträge (Art. 246 Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB)) noch weitergehende Pflichten.

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Kein Widerrufsrecht?

Sie sind bei Fernabsatzverträgen nach § 312g BGB grundsätzlich dazu verpflichtet,Verbrauchern bei dem Vertragsschluss über das Bestehen und zusätzlich auch ein etwaiges Nichtbestehen des Widerrufrechts zu belehren und den Verbrauchern eine Widerrufserklärung zum Abruf bereit zu stellen.

Rechtsberatung Unternehmenswachstum

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