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Affiliate Marketing auf Social Media

Affiliate Marketing auf Social Media

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Immer mehr Blogger, Selbstständige und Unternehmen verwenden Affiliate Marketing auf Social Media, um damit ein Einkommen zu generieren. Dabei bewerben sie Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen und erhalten im Gegenzug eine Provision für den dadurch entstandenen Umsatz. Aus rechtlicher Sicht gibt es dabei einiges zu beachten. Wir zeigen euch, worauf ihr beim Affiliate Marketing achten müsst.

Kennzeichnung bei Affiliate Marketing

Postings oder Videos, die Affiliate Links oder Affiliate Codes enthalten (sprich Codes, über die ihr ein Verkaufsprovision erhaltet) müssen als solche erkenntlich sein. Das heißt, diese Posts müssen entsprechend als Werbung gekennzeichnet sein. Ob ein Affiliate Link bzw. Code nochmals gesondert gekennzeichnet sein sollte, ist rechtlich nicht eindeutig. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltet ihr aber alle Links und Codes, über die ihr etwas verdient, als Affiliate kennzeichnen. Das sorgt für Transparenz und ist nur fair gegenüber euren Followern.

Informationspflicht in der Datenschutzerklärung 

Sobald ihr Affiliate Links verwendet oder sogar in Partnerprogrammen seid (wie z.B. Amazon oder LikeToKnowIt), müsst ihr diese Informationen in eure Datenschutzerklärung aufnehmen. Beispielsweise werden die Daten eurer Follower über das Affiliate Programm verwendet und ausgewertet. Darauf muss man in der Datenschutzerklärung gesondert hinweisen.

Produktinformationen überprüfen

Obwohl man beim Affiliate Marketing nicht verantwortlich ist für den Großteil des Vertriebs und die Produkte auch nicht versenden muss, sollte man dennoch keine falschen Informationen verbreiten. Problematisch ist das insbesondere bei Preisangaben (einschließlich ggf. Grundpreise,Mehrwertsteuer, Versandkosten) der Produkte, die sich beispielsweise auf Amazon ständig ändern. Da kann es ratsam sein, entweder keinen Preis im Text anzugeben oder ein flexibles Widget, das die Preisangaben ständig aktualisiert.

Urheberrecht beim Affiliate Marketing

Auch bei einer Partnerschaft wie dem Affiliate Marketing gilt das Urheberrecht bei Bildern, Grafiken und Texten. Wenn ihr also Bilder oder ganze Texte vom Hersteller der Produkte übernehmt, informiert euch vorher und holt euch die ausdrückliche Genehmigung, diese verwenden zu dürfen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, selbst die Kamera in die Hand zu nehmen und eigene Bilder und Texte zu erstellen. Das passt meist besser zum Branding und rechtlich seid ihr auf der sicheren Seite.

Newsletter nur mit Double-Opt-In Verfahren

Wer in seinen Newsletter Links mit Affiliate Provision einbaut, sollte darauf achten, dass alle Empfänger der Mails über das Double-Opt-In Verfahren eingetragen sind. Beim Double-Opt-In Verfahren müssen Nutzer ausdrücklich der Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken zustimmen. Wer sich diese Zustimmung nicht einholt und Affiliate Marketing per Mail betreibt, läuft Gefahr abgemahnt zu werden.

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

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