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Alles über Cookies, Opt-In, Opt-Out oder Double Opt-in?

Alles über Cookies, Opt-In, Opt-Out oder Double Opt-in?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Seit Veröffentlichung der DSGVO Regelung zu Cookies sind einige Webseiten-Betreiber verwirrt: Opt-In, Double Opt-In oder Opt-Out? Was gilt beim Einsatz von Cookies auf den Webseiten? Und wieso brauche ich überhaupt eine dieser Optionen, wo doch die Bereitstellung meiner Inhalte auf der Webseite ohne Einsatz der technisch notwendigen Cookies sowieso gar nicht möglich ist? In diesem Artikel werden alle Fragen zum Thema Cookie Regelung geklärt.

Reicht im Cookie Banner ein „OKAY“ Button mit Link zur Datenschutzerklärung? Oder muss es auch einen NEIN Button geben oder eine Auswahlmöglichkeit für ALLE COOKIES oder nur für die WERBE COOKIES?

Das alles sind Fragen, die seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 von Selbstständigen immer wieder gestellt werden. Das müsst ihr grundsätzlich zu diesem Thema wissen:

DOUBLE OPT-IN:

Diese Option ist beim Einsatz von Cookies grundsätzlich nicht nötig. Es genügt eine Checkbox oder Schaltfläche im Cookie Hinweis mittels derer der Nutzer aktiv ein Häkchen setzen oder sein vorheriges Einverständnis zum Einsetzen der Cookies erklären kann. 

OPT-IN:

Der EUGH hat 2019 das Setzen von Werbe Cookies ohne die aktive Einwilligung des Internetnutzers für unzulässig erklärt. Damit ist der Einsatz von Werbe- und Analyse- Cookies sowie die Weitergabe von Nutzerdaten durch Plugins an soziale Kanäle und bis auf weiteres nur per vorheriger Einwilligung des Nutzers rechtssicher. Über den rechtssicheren Einsatz von Cookies könnt ihr mehr hier nachlesen. 

OPT-OUT:

Der EU Gesetzgeber hat am 21.2.2020 angekündigt, mit der ePrivacy-Verordnung das Opt-In für Werbe- und Analyse Cookies auf Webseiten (wieder) abzuschaffen. Der Webseitenbetreiber soll künftig Cookies auf der Grundlage seines berechtigten Interesses am Speichern von Cookies (Art. 8(1)(g) eP-VO (neu)) verwenden dürfen. Ohne Cookie Consent der Nutzer. Danach ist die „Opt-Out-Lösung“ für den Einsatz der Werbe- und Analyse Cookies wieder im Blick. Weitergabe von Daten an soziale Medien mittels Plugin bleibt aber voraussichtlich wohl weiter nur unter Vorbehalt der Einwilligung der Nutzer zulässig.

 

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