In der heutigen digitalen Welt gehört eine professionelle Präsenz auf Social Media für viele Unternehmen und Selbstständige längst zum Geschäftsalltag. Plattformen wie Instagram oder Facebook sind für Online-Marketing, Reichweitenaufbau und Kundengewinnung von zentraler Bedeutung.
Besonders beliebt sind sogenannte Reels: kurze, kreative Videos mit viralem Potenzial. Ein erfolgreiches Reel kann innerhalb weniger Stunden hunderttausende Menschen erreichen und damit erhebliche Aufmerksamkeit für einen Nutzer erzeugen. Was dabei jedoch häufig unterschätzt wird: Auch Social-Media-Profile unterliegen rechtlichen Anforderungen. Dazu gehört insbesondere ein vollständiges und korrekt eingebundenes Impressum. Dass fehlende Pflichtangaben schnell zum Problem werden können, zeigt ein aktueller Praxisfall.
Wie ein virales Reel rechtliche Probleme auslöste
Nennen wir die Beteiligten Anna, Laura und Lukas. Alle drei nutzen öffentlich sichtbare Social-Media-Profile für ihr Online-Marketing. Anna verkauft handgefertigten Schmuck über Instagram. Um ihre Reichweite zu steigern, erstellt sie regelmäßig kreative Reels. Eines Tages veröffentlicht sie ein satirisches Video, in dem Ausschnitte aus einem Video von Laura verwendet werden. Das Reel geht viral und erzielt rund eine halbe Million Aufrufe. Laura entdeckt das Video schließlich selbst und ist damit nicht einverstanden. Sie möchte nicht, dass ihre Inhalte ohne Zustimmung verwendet oder satirisch kommentiert werden. Über einen Anwalt lässt sie Anna daraufhin abmahnen. Der Streit wird außergerichtlich beigelegt. Anna gibt auf anwaltlichen Rat eine Unterlassungserklärung ab. Für den Fall eines erneuten Verstoßes verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.500 Euro. Doch damit endet die Geschichte nicht.
Ein weiterer Verstoß – ohne eigenes Zutun
Kurze Zeit später sieht Lukas das virale Reel von Anna. Ohne Kenntnis der vorherigen Abmahnung veröffentlicht auch er Ausschnitte des Videos von Laura und versieht diese ebenfalls mit satirischen Kommentaren. Auch dieses Video erreicht Laura. Sie geht nun davon aus, dass Anna gegen ihre Unterlassungserklärung verstoßen habe und fordert die vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 5.500 Euro. Anna weigert sich zu zahlen, schließlich kennt sie Lukas nicht und hat mit dessen Video nichts zu tun. Laura erhebt daraufhin Klage. Und genau hier kommt ein weiterer rechtlicher Fehler ans Licht.
Das eigentliche Problem: Fehlendes Impressum auf Instagram
Während der Anwalt die Klageschrift vorbereitet, fällt ihm auf, dass auf Annas Instagram-Profil wichtige Pflichtangaben fehlen. Das Profil wirkte professionell: hochwertige Produktbilder, regelmäßige Inhalte, professionelles Branding,
aktives Online-Marketing. Doch ein rechtlich erforderliches Impressum war nicht vorhanden. Ein Detail, das im Alltag vieler Selbstständiger häufig übersehen wird.
Keine Vertragsstrafe, aber trotzdem verurteilt
Vor Gericht stellt sich schließlich heraus: Anna muss die Vertragsstrafe nicht zahlen. Das Gericht erkennt an, dass sie nicht verantwortlich dafür ist, dass Lukas eigenständig Inhalte von Laura veröffentlicht hat. Trotzdem wird Anna verurteilt. Der Grund: Verstoß gegen die Impressumspflicht auf ihrem geschäftlich genutzten Instagram-Profil. Der Fall zeigt deutlich, dass rechtliche Risiken auf Social Media entstehen häufig nicht durch bewusste Verstöße, sondern durch alltägliche Nachlässigkeiten passieren, die erst zufällig sichtbar werden.
Warum ein Impressum auf Social Media Pflicht ist
Wer Social Media geschäftlich nutzt, benötigt grundsätzlich ein Impressum. Das betrifft insbesondere:
- Selbstständige,
- Coaches,
- Online-Shops,
- Creator,
- Agenturen,
- Influencer,
- Unternehmen, und
- alle gewerblichen Accounts.
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auslösen und zu gerichtlichen Verfahren führen. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Anlass des Streits ursprünglich ein ganz anderer war.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Welche Informationen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Häufig notwendig sind unter anderem:
- vollständiger Name,
- Anschrift,
- Kontaktmöglichkeiten,
- Umsatzsteuer-ID,
- Handelsregisterangaben, sowie
- weitere gesetzliche Pflichtinformationen.
Gerade bei Social-Media-Profilen werden diese Anforderungen oft unvollständig oder fehlerhaft umgesetzt.
Fazit
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie schnell rechtliche Probleme im Online-Business entstehen können – häufig durch reine Zufälle. Ein virales Reel führte hier letztlich nicht zu einer Vertragsstrafe, sondern zu einer Verurteilung wegen eines fehlenden Impressums. Viele Selbstständige investieren erhebliche Zeit in Content, Reichweite und Branding. Die rechtliche Absicherung des eigenen Social-Media-Auftritts wird dagegen oft erst dann relevant, wenn bereits eine Abmahnung eingegangen ist. Eine Erstberatung durch einen Rechts-Check kann helfen, typische Risiken frühzeitig zu erkennen und kostspielige Fehler im Tagesgeschäft zu vermeiden.








