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GmbH gründen- kurz erklärt

GmbH gründen- kurz erklärt

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Die Gründung einer GmbH ist bei vielen Selbstständigen eine beliebte Option, da sie eine vollständige Haftungsbegrenzung erlaubt – ganz im Gegensatz zu den Personengesellschaften. Was genau sind die Vorteile einer GmbH? Was muss bei der Gründung beachtet werden und wie sind die ersten Schritte?

GmbH, was ist das?

Die Kurzform GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Meist schließen sich mehrere Personen zu einer GmbH zusammen, allerdings kann auch ein Einzelner die Gründung alleine vornehmen. Der Vorteil ist, dass man mit einer GmbH nicht privat haftet, sondern nur mit dem eingebrachten Kapitalvermögen. Das Mindestkapital liegt bei 25.000€, sodass man in diesem Fall lediglich mit diesem Betrag haftbar gemacht werden kann. Die meisten Gründungen einer GmbH erfolgen mit dem gesetzlichen Mindestkapital von 25.000€, wovon die Gesellschafter selbst mindestens die Hälfte zusammen aufbringen müssen. Das Kapital kann nach der Gründung auch für die Belange des Unternehmens, wie Miete oder Büroausstattung ausgegeben werden.

Vor- und Nachteile einer GmbH Gründung

Die Gründung einer GmbH hat einige Vorteile, wie z.B. die Beschränkung der Haftung auf das eingebrachte Kapital. Darüber hinaus hat man mit einer GmbH bessere Chancen auf einen Kredit. Allerdings sind die Gründungskosten natürlich deutlich höher als bei anderen Gründungsformen und es gibt strenge Vorgaben, was die Buchführung angeht. Somit ist die GmbH Gründung nicht für jedes Start-Up geeignet.

Ablauf einer GmbH Gründung

Eine GmbH Gründung läuft im Normalfall immer ähnlich ab. Wir zeigen euch die GmbH Gründung Schritt für Schritt.

Musterprotokoll oder Gesellschaftervertrag aufsetzen

Bei der Gründung einer GmbH kann entweder ein standardisiertes Formular bzw. das Musterprotokoll ausgefüllt werden oder ein eigener, individueller Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden. Man sollte allerdings daran denken, dass jede Änderung des Gesellschaftervertrags notariell beurkundet werden muss. Daher sollte die Satzung gut durchdacht sein.

Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags

Zur Gründung der GmbH bedarf es einer notariellen Beurkundung der Satzung, Ernennung eines Geschäftsführers und eines Eintrages im Handelsregister. Dafür müssen alle Gesellschafter persönlich anwesend sein und die Dokumente beurkunden lassen. Der Termin beim Notar sollte möglichst nah am Gründungstermin liegen, da die GmbH sich sonst noch „in Gründung“ befindet. Das kann insbesondere problematisch werden, da die Haftungsbeschränkung in dieser Zeit noch nicht gilt. Machen Sie also vorausschauend einen Termin beim Notar.

Einzahlung des Kapitals auf das Geschäftskonto

Nach der Beurkundung beim Notar können Sie das Geschäftskonto der GmbH eröffnen. Das Stammkapital wird dann auf das Geschäftskonto eingezahlt. Meist verlangen Banken, dass bei der Eröffnung eines Geschäftskontos alle Gesellschafter anwesend sind.

Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt nachdem der Notar alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat und die Gründung erfolgt ist. Sie erhalten dann Post mit der Bestätigung und mit einer Rechnung, die Sie zu begleichen haben für die Eintragung. Achten Sie darauf, dass die Dokumente echt sind, da in den letzten Jahren der Öfteren Betrüger versucht haben, auf diese Weise an Geld zu kommen.

Gewerbe anmelden und steuerliche Erfassung

Die GmbH muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Dafür einfach zum Amt gehen und die dortigen Unterlagen für die Gewerbeanmeldung ausfüllen. Es fallen meist Kosten zwischen 12 und 18 Euro an. 

 

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