Instagram Reels mit Musik: Was Unternehmen und Selbstständige rechtlich beachten müssen
Instagram ohne Musik? Kaum vorstellbar. Ob kurze Tanzvideos, inspirierende Clips oder kreative Storys – Reels sind das Format, das aktuell am meisten Reichweite verspricht. Besonders beliebt: Musik-Snippets, aktuelle Chart-Hits oder Original-Sounds anderer Nutzer. Doch gerade für Selbstständige und Unternehmen stellt sich schnell die Frage: Darf ich diese Musik eigentlich rechtlich unbedenklich verwenden – oder riskiere ich eine Abmahnung?
In diesem Artikel nehme ich Sie an die Hand und erkläre leicht verständlich, worauf Sie beim Thema Musik in Instagram Reels achten müssen.
Wie funktioniert die Musikfunktion bei Instagram Reels?
Das Erstellen eines Reels ist denkbar einfach: Kamera öffnen, „Reel“-Funktion auswählen, Musik aus der Instagram-Bibliothek hinzufügen – fertig. Sie können eigene Videos hochladen oder direkt aufnehmen und mit Songs, Filtern und Texten unterlegen.
Die App selbst bietet eine riesige Auswahl: von den neuesten Hits über klassische Sounds bis hin zu Remixes anderer User. Klingt unkompliziert – rechtlich ist es das aber nicht.
Wo liegt das Problem?
Die Musik, die Sie auf Instagram finden, ist urheberrechtlich geschützt. Grundsätzlich gilt: Wer Musik veröffentlicht, braucht die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Das ist im deutschen Urheberrechtsgesetz festgelegt.
Die wichtigsten Punkte dabei sind:
- Ohne Lizenz dürfen Sie keine Musik öffentlich zugänglich machen – auch nicht auf Instagram.
- „Privater Gebrauch“ ist nur erlaubt, wenn Sie die Musik ausschließlich für rein private Zwecke einsetzen, also zuhause auf ihrem Wiedergabegerät.
- Für kommerzielle Zwecke gelten strenge Regeln – und die betreffen fast alle Selbstständigen, Influencer und Unternehmen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, das Urheberrecht kennt Ausnahmen. Aber die sind enger, als viele denken:
Das Zitatrecht
Musik darf nur in einem sehr speziellen Kontext kurz eingeblendet werden, zum Beispiel zur Auseinandersetzung mit einem Werk. Ein „Ich mag diesen Song, deshalb unterlege ich damit mein Reel“ ist kein Zitatrecht.
Die geringfügige Nutzung (UrhDaG-Ausnahme)
Wenn Sie einen rein privaten Account haben und keinen geschäftlichen Zweck verfolgen, sind viele Verwendungen von der Instagram-Lizenz gedeckt.
Denn nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (§§ 9,10 UrhDaG) gelten kurze Musik-Ausschnitte (max. 15 Sekunden, weniger als die Hälfte des Songs, nicht zu kommerziellen Zwecken), die in Reels eingebunden werden, grundsätzlich als erlaubte Nutzung. Das Gesetz spricht von einer mutmaßlichen Erlaubnis. Also einer Erlaubnis, bis der Urheber/Rechteinhaber der Nutzung gegenüber der Plattform Einspruch/Beschwerde einlegt.
Wenn die Audioaufnahmen nicht nur reine Lieder enthalten, sondern auch Sounds, Zusammenschnitte oder Remixes, gilt in der Regel nichts anderes. Auch hier gilt nach § 9 UrhDaG bei geringfügiger Verwendung eine widerlegliche Vermutung dahingehend, dass die Nutzung rechtmäßig ist.
Ist das der Fall droht dem privaten Nutzer, dass der Song im Reel blockiert oder stumm gestellt wird. Werden trotzdem Songs oder Ausschnitte daraus verwendet, an denen Nutzer keine Rechte haben, drohen teure Abmahnungen, einschließlich Schadenersatzforderungen oder ggf. strafrechtlichen Verfolgungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Der Rechteinhaber – zum Beispiel die Plattenfirma oder Musikverlag – entscheidet, wie, wann und mit welchen Maßnahmen er gegen eine rechtswidrige Nutzung vorgehen will.
Für Selbstständige und Unternehmen ist eine geringfügige Nutzung nicht erlaubt.
Was sagt Instagram selbst?
Instagram stellt in seinen Nutzungsbedingungen klar: Musik darf verwendet werden, aber nicht für alle Zwecke. Für private Nutzer ist vieles möglich, für Business-Accounts dagegen eingeschränkt.
Kommerzielle Nutzung von Chart-Hits oder populären Songs ist ausdrücklich verboten.
Stattdessen gibt es die Meta Sound Collection. Diese Musikstücke und Sounds sind speziell für gewerbliche Zwecke freigegeben. Wer also einen Business-Account hat, sollte sich genau hier bedienen. Neuerdings werden im Business Account auch Songs als „RF“, also lizenzfrei, für geschäftliche und gewerbliche Nutzer angezeigt. Trotzdem sollte jeder nochmals in der Meta Collection prüfen, ob diese RF Songs auch tatsächlich für die benutzten Zwecke geeignet sind. Denn „RF“ bedeutet nur „royalty free“, also kostenlos und eben nicht, dass die angezeigten Songs auch tatsächlich ohne eine entsprechende Lizenz verwendet werden dürfen.
Was passiert bei Verstößen?
Die Risiken sind nicht zu unterschätzen: Instagram kann Reels stumm schalten oder löschen. Im schlimmsten Fall droht eine Sperrung des Accounts. Im kommerziellen Kontext verschicken Rechteinhaber regelmäßig Abmahnungen an die verantwortlichen Accountinhaber, verlangen Schadensersatzforderungen oder drohen sogar mit strafrechtlichen Schritten.
Und diese Forderungen können teuer werden – je nach Bekanntheitsgrad des Songs und dem Vermarktungsart, mehrere tausend Euro.
Warum machen es trotzdem so viele?
Vielleicht ist es Ihnen auch schon aufgefallen: Viele gehen davon aus, dass die von Instagram bereitgestellte Musik automatisch „lizenzfrei“ ist. Aber das stimmt aus rechtlicher Sicht gar nicht. Diese Plattform-Lizenzen decken, wenn überhaupt, grundsätzlich nur die private Nutzung des einzelnen Nutzers ab, nicht die gewerbliche, kommerzielle oder auch nur geschäftliche Nutzung.
Instagram selbst weist in seinen Nutzungsbedingungen für die bereitgestellte Musik darauf hin, ob und welche Musik in welchem Kontext genutzt werden darf.
Welche rechtssicheren Möglichkeiten haben Unternehmen?
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat mehrere Optionen:
Sie können die Meta Sound Collection auf Instagram nutzen. Dort finden Sie frei verfügbare Songs speziell für gewerbliche, geschäftliche und kommerzielle Zwecke.
Wenn Sie eigene Musik produzieren, dann nutzen Sie diese doch. Zum Beispiel eigens komponierte Jingles oder Sounds. Das ist sicher, denn Sie sind dann ja selbst Urheber.
Wenn Sie von Anbietern im Internet sog. lizenzfreie Musik nutzen möchten, dann können Sie das tun, sofern die Musikstücke für die kommerzielle Nutzung auf den gängigen Social-Media-Plattformen freigegeben worden ist.
Vorsicht bei Angeboten im Internet: „GEMA-frei“ bedeutet nicht automatisch, dass alle Rechte abgedeckt sind. Achten Sie auf klare Lizenzbedingungen.
Sie können natürlich direkt Lizenzen von den zuständigen Plattenfirmen oder Musikverlagen erwerben. Diese räumen in der Regel gegen Gebühr Nutzungsrechte an ihren Musikstücken ein. Hier reichen die Preise von kostenfrei (bei unbekannten Künstlern) bis zu mehreren zehntausend Euro (bei bekannten Songs).
Muss ich jetzt alle meine Reels löschen?
Das kommt darauf an:
Privater Account, private Nutzung: Kein Problem, die Instagram-Lizenz deckt das als mutmaßlich erlaubt ab.
Business-Account, kommerzielle Nutzung: Prüfen Sie Ihre Reels genau. Wenn Sie dort geschützte Musik ohne eine kommerzielle Lizenz verwendet haben, sollten Sie die Inhalte besser löschen.
Unsicherheit: Lieber vorsichtig sein. Entfernen Sie Reels, bei denen Sie nicht sicher sind, ob eine Lizenz vorliegt.
Besser gar keine Musik nutzen?
Ganz ohne Musik wirkt Instagram oft leblos – und das weiß auch Meta. Deshalb stellt die Plattform Musik bereit, die Sie gefahrlos nutzen dürfen.
Wenn Sie sicher gehen wollen:
- Verwenden Sie nur Musik aus der Meta Sound Collection.
- Prüfen Sie bei „lizenzfreier Musik“, ob die Lizenz tatsächlich eine kommerzielle Nutzung erlaubt.
- Im Zweifel lieber verzichten als eine teure Abmahnung riskieren.
Fazit: Musik ja – Trendsounds nein
Musik macht Instagram-Reels erst richtig lebendig. Aber: Nutzen Sie deshalb nicht den Sound oder den viralen Song, der gerade auf Social Media trendet. Für Selbstständige und Unternehmen auf Social Media gelten andere Spielregeln als für private Nutzer.
Merken Sie sich:
Chart-Hits = nur privat erlaubt
Business-Accounts = Meta Sound Collection nutzen
Lizenzfreie Musik = immer Lizenzbedingungen prüfen
So können Sie sicher musikalisch auf Instagram aktiv bleiben – ohne teure rechtliche Folgen zu riskieren.