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Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Das sind die neuen Gesetze, die Sie kennen sollten

Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Das sind die neuen Gesetze, die Sie kennen sollten

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Wusstest du, dass seit 28.Mai 2022 neue Gesetze für Online Shops in Deutschland gelten? Wenn du Produkte online anbietest, gibt es jetzt ein paar Änderungen, die wichtig für dich sind. Die gute Nachricht: Die meisten neuen Regeln sind sehr einfach umzusetzen und sind gut nachvollziehbar. 

Worum geht es bei den Änderungen?

Mit der Richtlinie (EU) 2019/2161 werden gleich vier bestehende europäische EU-Richtlinien, nämlich die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), die  Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), (zusammen daher die sog. „Omnibus“-Richtlinie) angepasst. Diese Maßnahmen gehen zurück auf die als „New Deal for Consumers“ bekannte Initiative der EU und die Vorgaben wurden am 28. Mai 2022 schließlich ins deutsche Recht umgesetzt. Die Änderungen führen zu einer Verschärfung der EU-weiten Vorgaben für Verbraucherschutz und des Rechts des unlauteren Wettbewerbs, die auch Selbstständige im Online Geschäft betrifft.

Im Rahmen der “Omnibus-Richtlinie” werden Verbraucherrechte in der EU gestärkt, die du als Betreiber:in eines Onlineshops unbedingt wissen solltest. Wenn du gegen die neuen Regelungen verstößt drohen hohe Abmahnungen, also mach dein Online Business rechtssicher. Und: erstmals können jetzt auch Verbraucher selbst Schadensersatz einfordern

Rabattwerbung

Du wirbst gerne mit Rabattaktionen? Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt. Aber die Verbraucher:innen dürfen dabei nicht getäuscht werden. Die Preise erstmal künstlich anheben, um dann hohe Rabatte zu geben, geht nicht mehr so einfach. Denn bei Rabattaktionen musst du jetzt als Referenz den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben.

Beispiel: Ein Shirt kostet eigentlich 30€, jetzt möchte der Shop-Betreiber eine tolle Rabattaktion machen und damit der Rabatt größer aussieht, wird der Preis für einen Tag auf 45€ angehoben, nur um am nächsten Tag zu sagen: Schaut her, jetzt kostet es nur noch 29€ statt 45€. Das geht nicht mehr. Jetzt müsste der Betreiber angeben: 29€ statt 30€. 

Kundenbewertungen

Persönliche Erfahrungen von Kund:innen mit deinen Produkten sind natürlich super wichtig für deinen Onlineshop. Jeder von uns kennt allerdings die Geschichten über erfundene Kundenbewertungen oder gekaufte Bewertungen. Damit soll jetzt Schluss sein. Denn als Onlineshop Betreiber:in musst du sicherstellen, dass du dort nur Bewertungen von Kund:innen aufführst, die das Produkt wirklich gekauft haben.  Eine Bewertung muss also direkt an einen Kauf gebunden sein und diesen musst du im Zweifelsfall auch nachweisen können. 

Es gilt Folgendes: Sind die Kundenbewertungen echt, also aufgrund eines Kaufes zustande gekommen, dann wird das verifiziert, indem du informierst , dass eine Überprüfung erfolgt ist und wie die Bewertung zustande gekommen ist. Wenn die Echtheit von Bewertungen nicht verifiziert wird, wird darüber informiert, dass keine Überprüfung der Bewertung erfolgt ist.

Informationspflichten gelten jetzt auch für digitale Inhalte

Jetzt wird es für viele Selbstständige besonders interessant, wenn die digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Dazu gehören u.a. Produkte, die per Download zur Verfügung gestellt werden (z.B. E-Books).  Wenn du digitale Inhalte verkaufst, musst du jetzt darauf hinweisen, dass die gesetzliche Mängelhaftung besteht. Außerdem musst du über die Funktionalität und weitere Aspekte der digitalen Produkte hinweisen. 

Widerrufsbelehrung

Eine gute Nachricht für die Digitalisierung: Eine Faxnummer muss nicht mehr in der Widerrufsbelehrung enthalten sein 😉 Eine Telefonnummer ist jetzt allerdings Pflicht, denn eine zuverlässige, direkte Kontaktmöglichkeit muss gegeben sein. 


Bildquelle für Blogartikel: Kerkez via Getty Images

 

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