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Rechtssicher Reels und Bilder in 2023 nutzen

Rechtssicher Reels und Bilder in 2023 nutzen

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Content Creation gewinnt durch soziale Netzwerke zunehmend an Bedeutung. Tatsächlich nutzen viele Creator in sozialen Netzwerken nicht nur fremde Stock-Datenbanken und Musik auf Plattformen, sondern schließen mit Urhebern und Rechteinhabern direkt Verträge, um Inhalte online sichtbar zu machen. Ab dem 7.6.2023 besteht nunmehr für urheberrechtlich geschützte Werke eine verschärfte Auskunftspflicht für fremdgenutzte Bilder und Musik gegenüber den Rechteinhabern. Was das für Creator und Selbstständige in sozialen Netzwerken bedeutet lesen Sie hier.

Worum geht es?

Es geht um Nutzungs- und Urheberrechte und das Ermöglichen Rechtsverletzungen zu ahnden,  Bisher ist es schon so, dass Rechteinhaber im Fall von Urheberrechtsverletzungen, um Auskunft über die Identität von Nutzern verlangen können. Allerdings sind die Anforderungen für ein erfolgreiches Auskunftsersuchen relativ hoch. Rechteinhaber müssen in der Regel eine gerichtliche Verfügung erwirken, damit sie die Identität des Rechtsverletzters erfahren und gegen ihn vorgehen können, z.B. im Wege einer Abmahnung. Die neue Regelung soll nun Informationen über Nutzer (und Rechtsverletzer) von fremden Werken erleichtern. Rechteinhaber sind künftig berechtigt nicht nur direkt gegenüber Plattformbetreibern (ohne gerichtliche Schritte) Auskunft über die Identität des Nutzers zu verlangen, sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers außerdem sogar mindestens einmal jährlich, automatisch Auskunft von allen Personen erhalten, welche ihre Werke (entgeltlich) nutzen. Während bisher bei der Nachfrage des Rechteinhabers gegenüber einem Nutzer, es sich um eine Urheberrechtsverletzung von öffentlich zugänglichen, geschützten Material handeln musste, besteht nunmehr eine jährliche Auskunftspflicht über die entgeltliche Nutzung der Werke gegenüber Rechteinhabern. Der entscheidende Unterschied, der mit der Umsetzung der neuen Regelung in Kraft tritt, ist die (unaufgeforderte) Auskunftspflicht von Nutzern gegenüber Urhebern.

Rechtssichere Bilder und Fotos

Abmahnsicher Bilder und Fotos nutzen

Was bedeutet das für Selbstständige?

Was bedeutet das für ihr Online-Business und wie können Sie die neue rechtliche Anforderung erfüllen? Hier sind einige Informationen:

  1. Die Auskunftspflicht besteht für alle Online-Unternehmer, die direkt mit Urhebern Verträge geschlossen haben. Online-Unternehmer und Selbstständige, die nur Werke über einen Drittanbieter kaufen und nutzen (wie z.B. Canva oder iStock), sind davon nicht betroffen.
  2. Die Auskunftspflicht besteht für urheberrechtlich geschützte Materialien auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, das können insbesondere Bilder, Fotos, Videos, Musik, Computerprogramme, eBooks, Übersetzungen, Podcasts, Logos oder Memes sein.
  3. Die Auskunftspflicht  besteht  über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile. Also etwa, in welchen Zeiträumen ein Musikstück online abrufbar war. Dazu gehören u.U. auch Musiksnippets oder Hintergrundmusik.
  4. Online- Unternehmer haben Auskunftspflicht gemäß § 32d des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einzuhalten, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, gerichtliche Verfügungen und Schadensersatzforderungen.

Gibt es Ausnahmen?

§ 32d Absatz 2 UrhG regelt tatsächlich Ausnahmen. Danach unterliegen Online-Unternehmer dann nicht der Auskunftspflicht, wenn die Werke nur nachrangig zu einem Produkt oder einer Dienstleistung genutzt wurden oder wenn die Inanspruchnahme des Vertragspartners aus anderen Gründen unverhältnismäßig ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Aufwand für die Auskunft außer Verhältnis zu den Einnahmen aus der Werknutzung steht. Was als „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang gilt, ist allerdings noch völlig ungeklärt.  Eine weitere Ausnahme gilt gem. § 69a Abs. 5 UrhG für Computerprogramme.  Auf diese ist § 32d UrhG nicht anwendbar.

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Fazit

Die verschärfte Auskunftspflicht im Urheberrecht ist eine neue rechtliche Anforderung für das Online-Business. Soweit Selbstständige oder Creator betroffen sind, haben sie die Anforderung über die Auskunftspflicht zu erfüllen und entsprechend umzusetzen. Außerdem dürfen erworbene Werke nur der eingeräumten Lizenz gemäß, für Inhalte in sozialen Netzwerken genutzt werden. Sonst läuft man Gefahr auch deswegen abgemahnt zu werden.

Fotocredits Blogbeitragsbild: Africa Images via canva.com

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