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Sind Memes bald ausnahmslos legal?

Sind Memes bald ausnahmslos legal?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Die Bundesregierung hat am 3.2.2021 die europäische Reform zum Urheberrecht (u.a. Uploadfilter) in einem Gesetzesentwurf geregelt. Bisher gab es viele Abmahnungen, da Nutzer Videos illegal hochgeladen und damit die Rechte der Urheber verletzten. Was sich ab jetzt für die Nutzer von Social Media ändert, erfahrt ihr hier.

Warum soll das Urheberrecht überhaupt reformiert werden?

Viele Nutzer haben Videos illegal hochgeladen und damit die Rechte der Urheber verletzt und wurden dafür reihenweise abgemahnt. Im Kern verteilt die EU-Reform die Verantwortlichkeit im Netz neu. Internetplattformen wie Facebook und Youtube sollen bald für Inhalte auf ihren Seiten haften, wenn Nutzerinnen und Nutzer unerlaubt Inhalte hochladen. Deshalb müssen sie Lizenzen mit Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA, Presse- und Musikverlagen und Filmproduktionsfirmen abschließen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Was ändert sich für Nutzer?

Nutzer sollen sich verstärkt damit beschäftigen, ob die fremden Inhalte, die sie für ihre eigenen Postings nutzen wollen, urheberrechtlich geschützt sind. Vor dem Upload von Inhalten soll sich jeder Nutzer eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, indem sie über die genutzten Inhalte vorab informieren, bevor sie sie problemlos hochladen dürfen. 

Welche Inhalte dürfen hochgeladen werden?

Die eigenen Inhalte, denn darauf hat jeder Nutzer grundsätzlich das Urheberrecht. Außerdem 15 Sekunden für Videos, 125 Kilobyte und 160 Zeichen Text und Bildausschnitte. Zudem darf höchstens die Hälfte eines Gesamtwerks genutzt werden und der Ausschnitt muss mit weiteren Inhalten kombiniert werden. Karikaturen, Parodien und Pastiches auf Grundlage eines fremden Werkes sind erlaubt, wenn die Nutzung „durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. 

Wann liegt ein sog. „besonderer Zweck“ vor?

Das ist nach dem Gesetzentwurf nicht klar. Aber selbst wenn ein solcher vorliegen sollte, haben Rechteinhaber die sog. „Red Button“ Regel. Sie können unverzüglich und noch vor einer Klärung, bestimmte Uploads unverzüglich blockieren, wenn erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Dann müssen die hochgeladenen Inhalte der Nutzer schnell wieder von der Plattform entfernt werden.

Was ist jetzt mit den sog. Uploadfiltern?

Diese Filter kommen bereits zum Einsatz, allerdings soll das nach dem Gesetzesentwurf, in deutlich kleinerem Umfang geschehen. Nutzer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte selbst „freischalten“ zu dürfen. Damit die Maschinen keine Fehler machen und legale Inhalte sperren, sollen Mitarbeiter der Plattformen die Sache entscheiden. So sollen Uploads grundsätzlich bis zur Klärung der Rechtsfragen legal sein und nicht umgekehrt blockiert werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

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