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Selbstständige und Onlinepreneure aufgepasst: Gesetzliche Änderungen im B2C ab 1.3.2022!

Selbstständige und Onlinepreneure aufgepasst: Gesetzliche Änderungen im B2C ab 1.3.2022!

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Updateverpflichtung? Wisst ihr, was das ist?

Es geht um E-Books, Onlinekurse und Updateverpflichtungen.

  1. unentgeltliche Aktualisierung der Inhalte eines E-Books
  2. Einstellen des Vertriebes eines Onlinekurses
  3. Erscheinen eines Nachfolgetitels

Lies weiter und finde es heraus.

Wen betrifft das?

Erst mal nur Verträge mit Verbraucher:innen (B2C). Wenn Du nur B2B Kundinnen hast, also nur Unternehmen, bist du nicht betroffen. Für die meisten Webdesignerinnen, virtuelle Assistentinnen, Programmiererinnen, Texterinnen und reine Unternehmensberaterinnen kann Entwarnung gegeben werden. 

Die wichtigste Neuerung ist Deine Pflicht als Online-Unternehmerin, den Kundinnen Updates zur Verfügung zu stellen. Durch die Updates soll sichergestellt werden, dass das Produkt während eines gewissen Zeitraums richtig funktioniert. Unabhängig von der Funktion des digitalen Produkts sind zudem Sicherheitsupdates von der Aktualisierungspflicht umfasst.  

Das ist besonders bei digitalen Aufzeichnungen ( dafür reicht es, dass die Kundin ihn laden kann, dies kann also auch eine Bereitstellung etwa in einem Mitgliederbereich sein). Auch für Videos, Fotos oder eigentlich überhaupt alle Dateien kann eine Aktualisierungspflicht bedeutsam werden, wenn sich etwa Standards ändern. Was ist, wenn z.B. .jpg von einem anderen Standard abgelöst würde und dann auf neuesten Geräten nicht mehr angezeigt würde? 

Soweit zu den technischen Änderungen, es sind aber auch inhaltliche Änderungen möglich. Ist Inhalt des Coachings, der Beratung, des Trainings, des Kurses, des Webinars (jeweils im Fall der Aufzeichnung) eine fachliche Darstellung, kann auch eine inhaltliche Aktualisierung erforderlich werden. Die deutlichsten Anwendungsfälle sind sicher rechtliche oder steuerliche Inhalte, die sich jederzeit ändern können. Hier dürfte dann eine Pflicht zur Aktualisierung anzunehmen sein, weil der Inhalt damit unrichtig werden kann. Damit würde die Mangelgewährleistung eingreifen.  

Aber auch in anderen Bereichen kann es neue Erkenntnisse geben, die genauso eine Aktualisierung erfordern, auch wenn ich vermute, dass hier kurzfristige Änderungen weniger häufig und eindeutig sind. Kommen solche Änderungen vor, bist Du als Online Unternehmerin jedenfalls zur Aktualisierung verpflichtet und musst ein Update ausliefern.

E-Books oder Onlinekurse sind kontinuierlich zu aktualisieren. Die Pflicht zur Aktualisierung besteht solange bis ein Nachfolgetitel erschienen ist oder der Vertrieb des Produktes durch den Publisher eingestellt wird.

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