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Was tun bei Beleidigungen im Netz?

Was tun bei Beleidigungen im Netz?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Juristisch relevant im Zusammenhang mit Cybermobbing oder Shitstorm sind, abgesehen von der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen und Verstoß gegen die Menschenwürde, insbesondere die Fälle, bei denen die Äußerung „bloße“ Schmähkritik ist, also unter dem Radar der strafbaren Beleidigung im Sinne des Strafgesetzes bleibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat rechtlich unzulässige Schmähkritik so definiert: Das vordergründige Ziel ist, die betroffene Person verächtlich zu machen, ohne dass es dabei noch um die Sache selbst geht. Dem Kommentierenden muss es also gerade darum gehen, die Betroffene(n) in seiner Person, in seiner Ehre herabzuwürdigen.

Selbstständige genießen dabei aufgrund ihrer Menschenwürde einen höheren Schutz als Unternehmen oder Organisationen, denen alleine ein sozialer Achtungsanspruch zusteht und die sich deshalb mehr Kritik gefallen lassen müssen.

Kann ich gegen eine persönliche Beleidigung vorgehen?

Niemand hat einen Schutzanspruch in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst gerne sehen würde. Bewegt sich der Selbstständige bewusst in die Öffentlichkeit oder äußert sich dort, z.B. in einem öffentlich zugänglichen Video-Post, ist ein Schmäh-Kommentar nach der Rechtsprechung einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Nur ausnahmsweise kommt eine Rechtfertigung durch wichtige Güter des Allgemeinwohls in Betracht, z.B. wenn es sich um einen strafbaren Inhalt einer Beleidigung oder Verleumdung handelt. Persönliche Beleidigungen im Sinne des Strafgesetzes sind auch in Kommentaren auf Instagram in der Öffentlichkeitssphäre unzulässig. Beleidigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden allerdings nur auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt. Liegt eine unzulässige Schmäh-Kommentar vor, hat der Betroffene gegen den Täter einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassen. In schwerwiegenden Fällen kommt auch ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz in Betracht. Neben den zivilrechtlichen Folgen eines Shitstorms, können dem Täter dann strafrechtliche Sanktionen wegen Verleumdung oder übler Nachrede, §§186, 187 StGB drohen.

Wie finde ich die Täter im Netz?

Dies setzt stets die Identifizierung des Täters voraus. Allerdings verstecken sich Täter häufig hinter sog. „privaten“, nicht öffentlich zugänglichen Fake Accounts und Pseudonymen und setzen ihre Hasskommentare so in der Anonymität ab. Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind dann schwer zu verfolgen und durchzusetzen. Besonders problematisch ist dabei, dass sich solche Schmäh-Kommentare weltweit und unkontrolliert schnell verbreiten können und dabei nur schwer oder überhaupt gar nicht vollständig aus dem Internet entfernen lassen.

Sind Pseudonyme oder Fantasienamen auf Social Media denn überhaupt erlaubt? „Nein“ sagt das Oberlandesgericht in München. Es besteht die Klarnamenpflicht. Zumindest was persönlich genutzte Profile auf Social Media betrifft. In den Fällen vor dem Oberlandesgericht hatte Facebook die Profile zweier Personen gesperrt, die Fantasienamen verwendeten. Hintergrund ist die Klarnamen-Richtlinie von Facebook, die den Zweck verfolgt Nutzer vor Cybermobbing, Belästigung, Hassrede und anderen verletzenden Verhaltensweisen zu schützen. Die Hemmschwelle in Bezug auf unangemessene, beleidigende und strafbare Äußerungen gegenüber Dritten sei bei der Verwendung des wahren Namens höher als bei Verwendung eines Pseudonyms. Das Gericht erkannte ein berechtigtes Interesse von Facebook , so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken und gab Facebook recht. D.h. die Verwendung eines Klarnamens ist für private Accounts auf Facebook verpflichtend. Verstoß dagegen kann gemeldet und verfolgt werden. Das gilt auch für Instagram: Auch dort müssen sich Nutzer an die Community Richtlinien und Nutzungsbedingungen halten. Da Instagram zu Facebook gehört, gilt insoweit auch hier die Klarnamenpflicht für Profile, die zum persönlichen Gebrauch errichtet werden. Cyberbullying, Belästigung, Hassrede und anderen verletzenden Verhaltensweisen unter Fake names ist auf Instagram nicht erlaubt und kann verfolgt werden. 

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