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Welche Unternehmensform ist richtig?

Welche Unternehmensform ist richtig?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Ein Unternehmen kann auf verschiedene Arten organisiert werden. Vom Einzelunternehmen über verschiedene Partnerschaften sind viele Unternehmensformen möglich, doch sie bergen jeweils verschiedene steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Vor- und Nachteile. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Regelungen für Sie maßgeblich sind, welche Risiken Sie eingehen und wie die Buch- und Rechnungsführung aussieht.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Während es in Deutschland eine Vielzahl an denkbaren Unternehmensformen gibt, sind in der Praxis der gewerblichen Unternehmer vor allem vier Unternehmensformen relevant:

1.    Einzelunternehmer und Solopreneure

2.    Offene Handelsgesellschaft (OHG)

3.    Kommanditgesellschaft (KG)

4.    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 

Einzelunternehmer und Solopreneur

Ein Solopreneur ist eine einzelne Person, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Die Gewerbeanmeldung muss dann auf den Vor- und Nachnamen des Einzelunternehmers erfolgen. Zudem muss das Unternehmen bei der IHK angemeldet werden, während eine Anmeldung im Handelsregister nicht erforderlich ist. Wichtig ist hier, dass gesetzliche Regelungen, insbesondere das Marken- und Wettbewerbsrecht bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden. Grundsätzlich ist aber jeder Firmenname und Logo zusätzlich zum eigenen Namen möglich. 

Haftung

Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen, d.h. man sollte sich durch eine entsprechend hohe Haftpflichtversicherung und Gestaltungen der Verträge mit den Kunden und Klienten in weiten Teilen absichern. 

Steuern

In steuerlicher Hinsicht muss der Einzelunternehmer seinen Gewinn/Verlust auf der Basis einer einfachen Einnahmen-/ Überschussrechnung dem Finanzamt darlegen; die Erstellung einer Bilanz ist nicht erforderlich. Die Besteuerung des Gewinns erfolgt auf der Basis des persönlichen Einkommensteuersatzes. Der als Einzelunternehmer tätige Gewerbetreibende unterliegt schließlich erst ab einem Ertrag von 24.500 € p.a. der Gewerbesteuer.

Offene Handelsgesellschaft

Eine offene Handelsgesellschaft ist der Zusammenschluss mehrere Kaufleute, welche zusammen unternehmerisch tätig werden wollen. Die Gründung einer oHG erfolgt in der Regel durch die gemeinsame Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages, jedoch ist dieser nicht notwendig, allerdings dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist zudem die Anmeldung beim Gewerbeamt, Handelsregister und der IHK erforderlich. Bei der Firmierung ist die oHG genauso frei wie der Einzelunternehmer, was das Firmenlogo und die Bezeichnung angehen. 

Haftung

Alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen und zudem können Gläubiger ihre Forderungen gegen die oHG gerichtlich geltend machen. Auch hier empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, um das Risiko der privaten Haftung zu minimieren.

Steuern und Buchführung

Bei einer oHG ist die Bilanzierung erforderlich und die anteiligen Gewinne müssen die Gesellschafter in der persönlichen Einkommenserklärung versteuern. Außerdem fällt die Gewerbesteuer bei der oHG zusätzlich an.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist prinzipiell eine besondere Form der oHG und die gesetzliche Grundlage ist §§ 161 ff HGB. Wesentliche Unterschiede zur oHG ergeben sich insbesondere bezüglich der individuellen Haftung.

Haftung

Neben dem Gesellschaftsvermögen haftet nur derjenige Partner privat, dessen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nicht auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Dennoch bleibt die persönliche Haftung der Partner für sonstige Verbindlichkeiten (Miete, Gehälter, Kredite, usw.) bestehen. Es gibt demnach keine Haftungsbeschränkung. Da für Kommanditisten teilweise eine Haftungsbegrenzung gilt, müssen alle Gesellschafter namentlich im Handelsregister eingetragen werden. 

Steuern und Buchführung

Hinsichtlich der Buchführung und Steuern wird eine Kommanditgesellschaft genauso behandelt wie eine oHG, Es gilt somit dieselbe Regelung wie für die oHG.

KG mit beschränkter Haftung

Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co KG. Im Gegensatz zur KG ist hier die Haftung nur auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Somit haften die Partner bei einer Verbindlichkeit nicht mit ihrem Privatvermögen. In der Firmenbezeichnung muss allerdings ein Hinweis auf die beschränkte Haftung enthalten sein (z.B.: „XYZ GmbH & Co KG“).

GmbH 

Im Gegensatz zu den Personengesellschaften erlaubt die GmbH eine vollständige Haftungsbegrenzung auf das Mindestkapital von 25.000€ oder einem entsprechend höheren Kapitalbetrag. Die meisten Gründungen einer GmbH erfolgen mit dem gesetzlichen Mindestkapital von 25.000€, wovon die Gesellschafter selbst mindestens die Hälfte zusammen aufbringen müssen. Das Kapital kann nach der Gründung auch für die Belange des Unternehmens, wie Miete oder Büroausstattung ausgegeben werden. Zur Gründung der GmbH bedarf es einer notariellen Beurkundung der Satzung, Ernennung eines Geschäftsführers und eines Eintrages im Handelsregister. 

Steuern

Es fallen Gewerbesteuern an und es besteht die Bilanzierungspflicht. Die GmbH und deren Gesellschafter werden steuerlich getrennt behandelt und unterliegen damit auch unterschiedlichen Besteuerungen. 

Welche Unternehmensform ist nun DIE richtige?

Wie bei vielen Dingen ist eine allgemeingültige Empfehlung hier nicht möglich. Die Wahl der Unternehmensform hängt stark von den Gegebenheiten in der jeweiligen Branche und vom Businessplan der Kaufleute ab. Folgende Fragen können Ihnen jedoch bei Ihrer Entscheidung helfen:

·     Wollen Sie Ihr gewerbliche Tätigkeit allein (dann Einzelunternehmen) oder zusammen mit anderen Partnern (dann oHG, KG (Gmbh & Co KG) oder GmbH) ausüben?

·     Wollen Sie im geschäftlichen Verkehr haftungsbeschränkt gegenüber Dritten auftreten? (dann GmbH)

·     Erfordert Ihre wirtschaftliche Tätigkeit eine solche Haftungsbeschränkung, weil große Risiken involviert sind (dann Partnerschaft, KG oder GmbH oder Mischform)

·     Was kann ihr Partner für das Unternehmen einbringen, welchen Mehrwert hat eine Partnerschaft für ihr künftiges Unternehmen (persönliche Arbeitskraft für den Unternehmung, Know-how)?

·     Ist Ihnen die von jedermann einsehbare Registrierung Ihrer Unternehmung in einem öffentlichen Register wichtig (dann oHG, KG,) oder nicht (dann Einzelunternehmen)?

·     Können Sie das Stammkapital für die Gründung einer GmbH aus ihrem Eigenkapital aufbringen, ohne das es ihre Unternehmung ansonsten finanziell gefährdet (dann GmbH)?

Wenn Sie die Fragen beantwortet haben, dann haben Sie sicherlich eine mögliche Unternehmensform gefunden. Für eine konkrete Einschätzung und Beratung sollten Sie aber eine auf das Unternehmensrecht spezialisierte Rechtsanwältin sowie einen Steuerberater beauftragen.

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