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Was tun bei Cyber-Mobbing?

Was tun bei Cyber-Mobbing?

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

  • Politiker/innen, Influencer/innen und auch Selbstständige, die in der Öffentlichkeit stehen und sich medial äußern, sind nicht selten Cybermobbing online ausgesetzt.
  • Dies wirft die Frage nach Verantwortlichkeit auf: Wie können sich Betroffene gegen Schmähungen, Hass, Hetze im Internet und auf sozialen Netzwerken schützen?

Wer ist betroffen?

Hasskommentare, Beleidigungen und sexistische Beschimpfungen im Kommentarfeld ihres Instagram-Accounts gehören zum Alltag vieler Personen des öffentlichen Lebens. Und seit neuestem sind auch Selbstständige, die aktiv auf Webseiten und auf sozialen Medien mit ihrer Expertise beitragen, immer häufiger Objekt medialer Aufregung und Aufmerksamkeit.

Besonders heftig fallen die Reaktionen immer dann aus, wenn Selbstständige kritisch, meinungsbildend und politisch aktiv werden. Steckt hinter den Kommentaren eine böse Absicht, dann spricht man vom sogenannten „Cybermobbing“, bei denen Medien bewusst eingesetzt werden, um Beruf oder Reputation des Selbstständigen herabzuwürdigen und zu zerstören. Auch der sog.“Shitstorm“ gehört hierher, also die Situation, in der ein Selbstständiger sich einem medialen Sturm ausgesetzt sieht, der auf – meist verzerrten – Behauptungen durch Dritte gründet. Oft mischen sich auch rassistische oder rechtsradikale Ansichten darunter.

Hassnachrichten im Kommentarfeld? 

Wie man sich gegen solche Kommentar Attacken wehren?  Die eine, richtige Strategie gibt es leider nicht. Es kommt jeweils darauf an, für die Rechtslage im Einzelfall eine entsprechend individuell angemessene Reaktion zu finden. Priorität muss jedoch die Sicherheit des Selbstständigen haben. Auf der anderen Seite ist Zeit ein wichtiger Faktor. Bei der Verfolgung von Ansprüchen wegen Hetzkommentaren und der Rechtsverteidigung gilt:  „If you don’t use it, you lose it“.  

Das können Selbstständige tun, wenn sie sich Hetzkommentaren ausgesetzt sehen:

  • Die Inhalte Instagram bzw. Facebook melden. Instagram hält dafür auf seinen Plattform Richtlinien ein formelles Meldeverfahren  vor. Das Verfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist insbesondere bei Kommentaren mit Verdacht auf Inhalten zu Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte anzuwenden. Instagram ist dazu verpflichtet, Meldungen über strafbare Inhalte zu überprüfen, nachzugehen und ggf. zu löschen, den Zugang zu sperren und zu ahnden. 
  • Instagram hält getrennt davon Gemeinschaftsrichtlinien vor, die bestimmte Arten von Inhalten nach seinen Gemeinschaftsrichtlinien nicht gestatten. Du kannst Inhalte melden, die deiner Ansicht nach gegen die Gemeinschaftsrichtlinien von Instagram verstoßen, indem du den Melden-Link verwendest, der in den Menüoptionen neben dem jeweiligen Inhalt angezeigt wird.
  • Die entsprechenden Profile blockieren, das Abonnement beenden.
  • (anwaltliche) Gegendarstellungen unter den Postings
  • Im Falle einer (drohenden) Persönlichkeitsverletzung: anwaltliche Abmahnung, Unterlassung und einstweilige Verfügung 
  • ggf. Strafanzeige gegen die betreffende Person, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt 

Das Bundesjustizministerium hat jüngst einen Gesetzentwurf zum sog. digitalen Stalking vorgelegt, um die Betroffenen vor (digitalen) Nachstellungen und Einschüchterungen insbesondere in Kommentaren auf Postings besser zu schützen.  Ziel ist das digitale Stalking in Form von Kommentaren, deren alleiniger Zweck der Einschüchterung und Diffamierungen des Betroffenen dient, ausdrücklich strafrechtlich zu sanktionieren.

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