fbpx
So tappen Sie mit ihrem Instagram Account nicht in die Copyright Abmahnfalle

So tappen Sie mit ihrem Instagram Account nicht in die Copyright Abmahnfalle

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Auf Instagram werden innerhalb des Netzwerks auf der Plattform Millionen von Grafiken,  Fotos und Bilder täglich weltweit geteilt.  Beim Copyright gibt es innerhalb des sozialen Netzwerks aber immer wieder Missverständnisse und Halbwahrheiten, die u.a. zu Blockierungen von Accounts bis hin zu Sperrungen und sogar Löschungen seitens Meta führen können.

Wenn Sie nicht in der Abmahnfalle landen wollen, sollten Sie die Copyright Richtlinien der App kennen.

Instagram bietet eine Vielzahl an Interaktionen innerhalb der Plattform an. Darüber können Sie einfach auf fremde Inhalte zugreifen und auf Ihrem Account posten. Aber dürfen Sie Bilder anderer Instagram Nutzer innerhalb der App tatsächlich für eigene Zwecke nutzen? Was ist mit dem Recht am eigenen Bild? Dürfen Produktfotos für Verkäufe auf Instagram einfach geteilt werden? Lesen Sie hier über das Copyright auf Instagram.

Was bedeutet Copyright?

Copyright ist das Recht an der Vervielfältigung von Bildern, Texten, Filmen usw. Das Copyright haben Sie automatisch, wenn Sie Ihre Inhalte selbst erstellen. Was anderes gilt, wenn Sie Bilder, Texte, Filme oder Grafiken aus Datenbanken verwenden. Das Copyright ist wichtig, denn sonst laufen Sie Gefahr wegen eines Verstoßes in der App blockiert, gesperrt oder gar deaktiviert zu werden.

Copyright und Musik

copyright-und-musik-auf-social-media-was-unternehmen-beachten-muessen

Was sagen die Copyright Richtlinien?

Das sagt die Copyright Policy von Instagram:

„Gemäß den Instagram-Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsrichtlinien darfst du auf Instagram nur Inhalte posten, die nicht gegen die Rechte am geistigen Eigentum einer anderen Person verstoßen.“ 

Die erste Frage bei der Beachtung des Copyright auf Instagram ist daher immer: 

Haben Sie den Inhalt (Bild, Musik, Grafik etc.), den Sie für Ihren Instagram Post nutzen wollen, selbst erstellt?

Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Recht es zu teilen und zu posten. Sie entscheiden, ob, wann und wie ihr Inhalt auf Instagram veröffentlicht und geteilt werden darf. 

Wenn es sich um fremden Inhalt handelt, haben Sie zunächst kein Recht daran. Sie dürfen die Inhalte dann also grundsätzlich nicht über das Netzwerk teilen. Sie brauchen eine Erlaubnis vom Ersteller. Nutzen Sie Stockfotos sollten Sie die Nutzungsbedingungen genau kennen und danach handeln. Bewegen Sie sich im Rahmen der erteilten Lizenz, sind sie rechtssicher.

Was ist auf Instagram grundsätzlich erlaubt?

Auf Instagram ist alles erlaubt, was dem Recht entspricht. Also müssen Ihre Inhalte auch dem Recht entsprechen. Egal ob Bild, Musik oder Video, Sie müssen sich sicher sein, dass Sie diese Inhalte für Ihre Zwecke auf Instagram frei posten dürfen.

Was Selbstständige über Instagram Reels wissen sollten!

Blogartikel zu Videocontent mit Musik: was-selbststaendige-ueber-instagram-reels-wissen-sollten/

Bild und Motiv

Unabhängig davon, ob Sie Ersteller des Bildes sind: Wenn das Motiv auf Ihrem Bild oder in Ihrem Video ein Kunstwerk oder Musikwerk enthält, dann müssen Sie hellhörig werden.

Kunst und Musik sind geschützte Werke und diese dürfen sie nicht zu kommerziellen Zwecken teilen und verlinken. Sie brauchen dafür eine extra Lizenz.

Das gilt grundsätzlich auch für die sog. angewandte Kunst, z.B. Motive, die Design und Grafiken anderer abbilden. (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az: I ZR 143/12), insbesondere wenn sie eine Gestaltungshöhe erreichen. Man spricht dann von einer künstlerischen Leistung.

Bei Fotos, die jegliche Form der Kunst ablichten, sollten Sie daher das Copyright abklären, bevor Sie den Beitrag teilen.

Produktfotos auf Instagram teilen, vertaggen und verlinken?

Wer auf Instagram Produkte verkauft, stellt sich schnell die Frage, ob er dafür die Marke, Logo oder Hersteller-Foto verwenden darf. Das Logo oder die Marke sind meist eingetragen und geschützt. Grundsätzlich dürfen Sie das Logo oder die Marke also nicht ohne die Zustimmung des Markeninhabers teilen oder gar mit dem Onlineshop des Markeninhabers verlinken.

Ausnahmsweise bedarf es keiner Zustimmung, wenn die Marke oder das Logo schon in den sozialen Medien vom Markeninhaber geteilt worden ist. In diesem Fall dürfen Sie nach dem Gesetz das Markenlogo grundsätzlich verwenden, um das Produkt zu bewerben. Man spricht vom Erschöpfungsgrundsatz (§ 24 MarkenG).

Dies gilt allerdings nicht für Produktbilder oder Screenshots. Denn neben dem Markenrecht des Herstellers gibt es ja auch noch das Copyright am Bild selbst. Ist das Produktbild vom Markeninhaber erstellt und geteilt, dürfen Sie das nicht ohne Zustimmung auf Ihrem Account teilen oder verlinken. Wollen Sie also auf Nummer Sicher gehen, sollten Sie selbst Produktbilder davon erstellen und dann teilen. In diesem Fall können Sie aus Copyright Sicht auch einen Tag auf die Marke auf Instagram setzen.

Rechts-Check buchen!

Rechtssicher auf Instagram vertaggen- Mit dem Rechts-Check können Sie sich individuell absichern

Stockbilder verwenden, ohne den Urheber anzugeben?

Mithilfe von Stock-Datenbanken, wie z.B. Canva, können Sie auf eine Vielfalt an unterschiedlichen Bildern und Videos zurückgreifen und so Ihre Instagram Beiträge untermalen. Je nach Lizenzart können Sie frei über das Bild verfügen, es teilen und nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Doch ein Problem bleibt: Was ist mit dem Urheber und seinen Bildrechten? Müssen Sie den Urheber jedes Mal als Quelle angeben, wenn Sie ein Bild für Ihr Instagram-Profil verwenden?

Nein, dazu sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet. Entscheidend ist aber, dass der Urheber auf sein Recht auf Namensnennung nach den AGB der Stock Plattform verzichtet hat (siehe auch Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2022, Az.: 11 U 95/21).

Es reicht aus, dass der Ersteller des Bildes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stock Plattform akzeptiert, in denen eine Klausel enthalten ist, die Ihnen als Nutzer die Wahl lässt, den Ersteller des von Ihnen heruntergeladenen Inhaltes anzugeben oder nicht. Sie verletzen also nicht die Bildrechte des Erstellers, wenn Sie ihn in Ihrem Posting dann nicht als Quelle angeben. Der Urheber ist dadurch auch nicht benachteiligt, weil er einerseits bewusst auf die Bekanntheit einer Datenbank setzt und andererseits durch Unterlizenzierung mehr Geld verdient, als wenn er seine Bilder selbst vermarktet.

Aber Achtung: Je nach Lizenzbedingung, die die Stock Plattform vorschreiben, kann als Quelle die jeweilige Plattform anzugeben sein (z.B. bei Canva Bilder bei Verwendung für redaktionelle Postings). Das können Sie aber schnell und einfach in den Nutzungsbedingungen der Stock-Datenbank nachlesen.

Die Urhebernennung hat aber nichts mit der Erlaubnis zum Posten zu tun. Der Fotograf kann auf seine namentliche Nennung verzichten, nicht aber auf sein Urheberrecht. Haben Sie keine Erlaubnis zum Posten vom Fotografen, erlangen Sie das Copyright am Foto nicht dadurch, dass Sie ihn als Urheber in der Caption benennen.

Canva Nutzungsrechte leicht erklärt

Einfach abmahnsichere Designs schaffen- Rechtssicher auf Canva

Abgebildete Personen teilen und vertaggen?

Schließlich sollten Sie auf die abgebildeten Personen achten. Zu beachten ist das „Recht am eigenen Bild“. Nehmen Sie fremde Personen auf und posten die abgebildeten Personen auf Instagram, brauchen Sie grundsätzlich die Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine einzelne Person oder eine Gruppe von Personen handelt. Das Recht am eigenen Bild gilt. Wenn die Einwilligung dazu erteilt ist, dann können Sie auch das Foto teilen und verlinken.

Keine Regel ohne Ausnahme.  Eine Ausnahme von dem Einwilligungsbedürfnis besteht bei Bildern und Videos, nämlich bei

  • Bildinhalten von Großveranstaltungen,
  • politischen Ereignissen, 
  • abgebildeten Personen als Beiwerk.

Grund ist, dass man bei Großveranstaltungen und Ereignissen damit rechnen muss, fotografiert oder gefilmt zu werden oder eben nur im Hintergrund des Bildes zu sehen ist, also nicht Mittelpunkt des Bildes oder Videos ist.

(Bildnachweis für Blogbeitrag: Cottonbro Studio von Pexels via canva.com)

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

Deine Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Rechts-Check zum Festpreis

Mach dein Online-Business rechtssicher mit der Erstberatung Rechts-Check. Ein Format, das ich speziell für Selbstständige aufgelegt habe.

Rechtsberatung 1:1

Workshops für Unternehmen

Rechts-Check

weitere Artikel

Mein Blog für Selbstständige

Hier findest Du alle für Dich relevanten Infos über aktuelle Themen im Online-Recht: