Kündigungsbutton & neue AGB-Pflichten: Was Online-Unternehmen jetzt umsetzen müssen

Kündigungsbutton & neue AGB-Pflichten: Was Online-Unternehmen jetzt umsetzen müssen

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin 

In der Europäischen Union (EU) ist die „Omnibus-Richtlinie“ namens „Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikoregulierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2011/65/EU“ gibt, am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen vorneweg:

  • Kürzere Kündigungsfristen bei Abonnements und Mitgliedschaften
  • Kündigungsmöglichkeit von Verträgen via Kündigungsbutton

Um ungeahnte Kostenfallen zu vermeiden, musst du deine Angebote, Verträge und AGB an das neue Recht anzupassen. Es gibt seit 1. Juli 2022 kürzere Kündigungsfristen bei Abonnements und Mitgliedschaften. Und deine Kunden müssen die Möglichkeit haben, Verträge via Button zu kündigen. Die Änderung geht auf die sog. Omnibus-Richtlinie zurück und ist durch den neuen § 312k n.F. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umgesetzt, die die Rechte von Verbrauchern im Zusammenhang mit Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen stärken soll. Der neue § 312k BGB schreibt vor, dass der Verbraucher bei Verträgen über digitale Inhalte oder Dienstleistungen, die eine automatische Verlängerungsklausel enthalten, spätestens einen Monat vor Ende des Vertragszeitraums über die Möglichkeit der Kündigung informiert werden muss. Dabei muss der Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit „in hervorgehobener Weise“ erfolgen, also beispielsweise durch Fettdruck oder eine besondere Farbgestaltung. Es muss dem Verbraucher auch möglich sein, die Kündigung „auf einem dauerhaften Datenträger“ zu erklären, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Eine weitere Änderung betrifft die Kündigungsfrist: Sie darf bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr höchstens drei Monate zum Ende des Vertragszeitraums betragen. Die Änderungen sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten.

Für wen gilt diese Änderung?

Das gilt für alle Online Shops und Unternehmen mit Online Business und Webseiten Betreiber mit B2C Geschäft – also diejenigen, die Verbraucher:innen als Kunden haben. Somit sind z.B. auch Coaches, Fotograf:innen, Kursanbieter:innen, Mitgliederbereich-Anbieter:innen, Trainier:innen und viele SAS-Anbieter:innen betroffen, die Dienstleistungen und/oder Produkte im Abonnements auf ihren Webseiten anbieten. Es soll aus Sicht des Gesetzgebers keinen Unterschied machen, ob der Vertragsschluss über eine vom Unternehmer selbst betriebene Webseite ermöglicht wird oder, wie z.B. bei Vermittlungsplattformen, über eine von Dritten betriebene Webseite.

Was muss ich ändern?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge verpflichtet Online Business und Webseiten Betreiber, überall dort, wo Verbraucher:innen ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis, wie z.B. eine Mitgliedschaft zum Bezug von digitalen Inhalten oder Produkten und Dienstleistungen abschließen können, den Verbraucher;innen ebenfalls die Möglichkeit bereitzustellen, an gleicher Stelle zu kündigen. Nach der Idee des Gesetzgebers soll demnach im ersten Schritt die Kündigung via Kündigungsbutton erklärt („Vertrag hier kündigen“) werden und im zweiten Schritt sollen Verbraucher:innen dann die Möglichkeit haben, über einen zweiten Button, ihre Kündigung zu bestätigen, indem sie zu einer Bestätigungsseite geführt werden, wo eine Identifizierung der jeweiligen Nutzer:in vorgenommen wird und die Verbraucher:innen die Kündigung wirksam absenden kann („Jetzt kündigen“).  Nach der Gesetzesbegründung soll diese Kündigungsmöglichkeit unabhängig davon gelten, ob Verbraucher:innen in ihrem Konto eingeloggt sind oder nicht. Was aus  Verbrauchersicht angenehm zu sein scheint, nämlich einen Vertrag zu kündigen, ohne seine Zugangsdaten heraussuchen zu müssen, ist allerdings aus  Sicht des Anbieters problematisch.  Denn es muss sichergestellt sein, dass kein Missbrauch bei Kündigungen vorgenommen werden kann. Denkbar ist daher, dass Verbraucher:innen in jedem Fall bestimmte Identifizierungsmerkmale auf der Bestätigungsseite angeben müssen. Wie dies ausgestaltet wird, ist eine Frage der (technischen) Gestaltung auf den einzelnen Webseiten.

Seit dem 1. Juli 2022 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Online-Unternehmen, Betreiber digitaler Geschäftsmodelle und Webseiten mit Verbraucherangeboten. Besonders betroffen sind Unternehmen, die:

  • Mitgliedschaften,
  • Abonnements,
  • digitale Inhalte,
  • SaaS-Produkte,
  • Coaching-Angebote oder
  • sonstige Dauerschuldverhältnisse online anbieten.

Die gesetzlichen Änderungen gehen auf die sogenannte Omnibus-Richtlinie zurück und stärken die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Geschäftsverkehr. Für Unternehmen bedeutet das vor allem:
Verträge, AGB und technische Abläufe auf Webseiten müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Besonders relevant sind dabei zwei Änderungen:

  • kürzere Kündigungsfristen bei langfristigen Verträgen, sowie
  • die Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons.

Warum rechtssichere AGB jetzt besonders wichtig sind

Viele Online-Businesses arbeiten noch immer mit veralteten Vertragsbedingungen oder unvollständigen Kündigungsregelungen. Das Problem: Die neuen gesetzlichen Vorgaben müssen nicht nur technisch umgesetzt, sondern auch rechtlich korrekt in AGB, Vertragsbedingungen, Bestellprozesse und Kundeninformationen eingebunden werden. Fehlerhafte oder fehlende Regelungen können zu: wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen,
Unterlassungsansprüchen, Vertragsstreitigkeiten oder Problemen bei der Vertragsdurchsetzung führen. Gerade bei digitalen Geschäftsmodellen wird häufig unterschätzt, wie schnell rechtliche Risiken im Tagesgeschäft entstehen können.

Was regelt der neue § 312k BGB?

Die Änderungen wurden insbesondere durch den neuen § 312k Bürgerliches Gesetzbuch umgesetzt. Die Vorschrift betrifft Verträge mit Verbrauchern über digitale Inhalte, Online-Dienstleistungen, Mitgliedschaften,
Abonnements und andere entgeltliche Dauerschuldverhältnisse. Ziel des Gesetzgebers ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigung von Online-Verträgen deutlich zu erleichtern.

Kürzere Kündigungsfristen bei Abonnements

Nach den neuen Regelungen dürfen Kündigungsfristen bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr grundsätzlich höchstens drei Monate betragen. Zudem müssen Verbraucher spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragszeitraums klar und verständlich über ihre Kündigungsmöglichkeiten informiert werden. Der Hinweis auf die Kündigung muss dabei „in hervorgehobener Weise“ erfolgen – etwa:

  • durch Fettdruck,
  • farbliche Hervorhebung oder
  • besonders sichtbare Platzierung.

Auch diese Informationspflichten sollten rechtssicher in den Vertragsunterlagen und AGB abgebildet werden.

Kündigungsbutton wird Pflicht

Besonders praxisrelevant ist die neue Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons. Unternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig die Möglichkeit geben, Verträge direkt online zu kündigen – und zwar dort, wo der Vertrag auch abgeschlossen werden kann. Nach der gesetzlichen Konzeption erfolgt die Kündigung in zwei Schritten:

  1. Kündigungsbutton
    Zunächst muss ein deutlich sichtbarer Button bereitgestellt werden, beispielsweise mit der Bezeichnung: „Vertrag hier kündigen“.
  2. Bestätigungsseite
    Im zweiten Schritt werden Nutzerinnen und Nutzer auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort muss die Kündigung nochmals bestätigt werden, etwa über einen Button wie: „Jetzt kündigen“ Erst danach gilt die Kündigung als wirksam abgesendet.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Die Regelungen betreffen grundsätzlich alle Unternehmen mit B2C-Geschäftsmodellen, also überall dort, wo Verbraucher Verträge online abschließen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Shops,
  • Coaches,
  • Fotografen,
  • Trainer,
  • Kursanbieter,
  • Membership-Plattformen,
  • SaaS-Anbieter,
  • digitale Dienstleister und
  • Betreiber von Mitgliederbereichen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag direkt über die eigene Webseite oder über Plattformlösungen abgeschlossen wird.

Technische Herausforderungen für Unternehmen

Was aus Verbrauchersicht einfach und komfortabel wirkt, bringt für Unternehmen erhebliche technische und rechtliche Herausforderungen mit sich. Denn Anbieter müssen sicherstellen, dass Kündigungen korrekt zugeordnet werden,
kein Missbrauch erfolgt und die Identität der kündigenden Person nachvollziehbar geprüft werden kann. In der Praxis wird dies häufig über zusätzliche Identifizierungsmerkmale auf der Bestätigungsseite gelöst. Wie genau diese Prozesse technisch umgesetzt werden, hängt jedoch vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Plattformstruktur ab.

Warum ein Rechts-Check sinnvoll ist

Viele Webseiten und Online-Shops erfüllen die neuen Anforderungen nur teilweise oder gar nicht. Besonders häufig fehlen:

  1. rechtssichere Kündigungsregelungen,
  2. korrekte Verbraucherinformationen,
  3. angepasste Vertragslaufzeiten, oder
  4. eine wirksame technische Umsetzung des Kündigungsbuttons.

Gerade standardisierte Muster-AGB aus dem Internet bilden aktuelle gesetzliche Anforderungen häufig nicht vollständig ab.

Ein Rechts-Check hilft Ihnen dabei:

  • Vertragsprozesse rechtssicher zu gestalten,
  • typische Abmahnrisiken zu vermeiden und
  • digitale Geschäftsmodelle langfristig rechtlich abzusichern.

Fazit

Die neuen gesetzlichen Vorgaben zeigen deutlich: Verbraucherschutz im Online-Business wird zunehmend strenger reguliert. Unternehmen, die digitale Produkte, Mitgliedschaften oder Online-Dienstleistungen anbieten, sollten ihre AGB,
Vertragslaufzeiten, Kündigungsprozesse und technischen Abläufe regelmäßig rechtlich überprüfen lassen. Denn gerade im digitalen Tagesgeschäft entstehen rechtliche Risiken oft dort, wo technische Prozesse und rechtliche Anforderungen nicht sauber aufeinander abgestimmt sind.

 

 

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