Seit dem 28. Mai 2022 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Online-Shops und digitale Geschäftsmodelle. Betroffen sind insbesondere Betreiber von E-Commerce-Webseiten, Selbstständige sowie Unternehmen, die Produkte oder digitale Inhalte online verkaufen.
Die gute Nachricht: Viele der neuen Anforderungen lassen sich vergleichsweise einfach umsetzen – sofern die rechtlichen Grundlagen im Online-Shop korrekt eingebunden sind. Genau hier zeigt sich jedoch in der Praxis häufig ein Problem: Veraltete oder unvollständige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), fehlerhafte Informationspflichten oder rechtlich riskante Werbeaussagen können schnell zu Abmahnungen führen.
Warum wurden die gesetzlichen Regelungen geändert?
Grundlage der neuen Vorschriften ist die sogenannte Omnibus-Richtlinie. Mit dieser Richtlinie hat die Europäische Union mehrere bestehende Verbraucherschutzrichtlinien angepasst, um Verbraucherrechte im digitalen Handel zu stärken. Die Änderungen betreffen unter anderem:
- Preisangaben,
- Verbraucherrechte,
- unlautere Geschäftspraktiken, sowie
- Informationspflichten im Online-Handel.
Die Vorgaben wurden im Rahmen des sogenannten „New Deal for Consumers“ europaweit eingeführt und schließlich in deutsches Recht umgesetzt. Für Online-Shops bedeutet das vor allem:
Mehr Transparenz gegenüber Verbrauchern und strengere Anforderungen an die rechtliche Gestaltung des Shops.
Warum rechtssichere AGB jetzt besonders wichtig sind
Viele neue gesetzliche Pflichten müssen nicht nur technisch umgesetzt werden, sondern auch rechtlich korrekt in:
- AGB,
- Widerrufsbelehrungen,
- Datenschutzerklärungen,
- Produktbeschreibungen und
- Bestellprozessen.
abgebildet werden.
Fehlen diese Informationen oder sind sie fehlerhaft formuliert, drohen: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder Beschwerden von Verbrauchern.
Besonders relevant ist dabei, dass Verbraucher inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen selbst Schadensersatz geltend machen können.
Rabattwerbung: Neue Vorgaben bei Preisreduzierungen
Wer im Online-Shop mit Rabatten oder Preisnachlässen wirbt, muss seit den neuen Regelungen strengere Transparenzpflichten beachten. Wird ein Produkt reduziert angeboten, muss als Referenzpreis grundsätzlich der niedrigste Preis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Rabattaktion verlangt wurde. Damit sollen künstlich erhöhte „Mondpreise“ verhindert werden.
Beispiel:
Ein Produkt kostet regulär 30 Euro. Kurz vor einer Rabattaktion wird der Preis künstlich auf 45 Euro erhöht, um anschließend mit „Jetzt nur 29 Euro statt 45 Euro“ zu werben.
Diese Praxis ist unzulässig. Stattdessen müsste der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Vergleichspreis angegeben werden. Gerade Rabattaktionen sollten deshalb rechtlich überprüft werden, um wettbewerbsrechtliche Risiken zu vermeiden.
Kundenbewertungen: Mehr Transparenz erforderlich
Auch Kundenbewertungen unterliegen inzwischen strengeren gesetzlichen Anforderungen. Online-Shop-Betreiber müssen transparent machen:
- ob Bewertungen tatsächlich von Käufern stammen,
- ob eine Überprüfung erfolgt und
- wie diese Verifizierung durchgeführt wird.
Wer mit „echten Kundenbewertungen“ wirbt, muss im Zweifel nachweisen können, dass die Bewertungen auf tatsächlichen Käufen beruhen.
Erfolgt keine Überprüfung der Echtheit, muss auch darüber klar informiert werden. Manipulierte oder gekaufte Bewertungen können nicht nur das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Neue Informationspflichten für digitale Produkte
Besonders relevant sind die neuen Regelungen für Unternehmen und Selbstständige, die digitale Inhalte verkaufen. Dazu gehören beispielsweise:
- E-Books,
- Online-Kurse,
- Software,
- digitale Downloads,
- Memberships, oder
- andere digitale Dienstleistungen.
Betreiber von Online-Shops müssen Verbraucher nun unter anderem darüber informieren:
- dass gesetzliche Mängelrechte bestehen,
- welche Funktionen digitale Produkte haben, und
- welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind.
Diese Informationspflichten sollten sowohl in den Produktbeschreibungen als auch in den AGB rechtssicher abgebildet werden.
Widerrufsbelehrung: Neue Anforderungen
Auch bei der Widerrufsbelehrung gibt es Änderungen.
Die Pflicht zur Angabe einer Faxnummer entfällt. Dafür ist nun ausdrücklich eine Telefonnummer erforderlich, damit Verbraucher eine schnelle und unmittelbare Kontaktmöglichkeit erhalten. Veraltete Widerrufsbelehrungen gehören daher zu den häufigsten Fehlerquellen in Online-Shops.
Fazit
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zeigen deutlich: Rechtssicherheit im E-Commerce wird zunehmend komplexer. Viele Online-Shops verwenden noch immer veraltete AGB,
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unzulässige Rabattwerbung oder unvollständige Informationen zu digitalen Produkten. Gerade im Tagesgeschäft werden rechtliche Risiken häufig erst dann sichtbar, wenn bereits eine Abmahnung eingegangen ist. Rechtssicher erstellte und regelmäßig aktualisierte AGB helfen dabei, typische Fehler zu vermeiden und den eigenen Online-Shop langfristig rechtlich abzusichern.








