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Tipps für Gewinnspiele auf Social Media

Tipps für Gewinnspiele auf Social Media

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Gewinnspiele auf Facebook und Instagram sind in letzter Zeit besonders beliebt. Oftmals ist die Teilnahmebedingung, andere Personen in den Kommentaren zu markieren oder den Post zu teilen. Dass man dabei nicht nur gegen die Richtlinien der Plattformen verstößt, sondern auch gegen gesetzliche Vorgaben, wissen viele nicht. Wir zeigen euch, was ihr bei Gewinnspielen auf Social Media rechtlich beachten müsst.

Wettbewerbsrecht bei Gewinnspielen auf Social Media

Auf Social Media erhoffen sich viele durch die Gewinnspiele mehr Reichweite, mehr Follower und mehr Interaktionen unter ihren Posts. Da Gewinnspiele meist  jedenfalls mittelbar – der Verkaufsförderung dienen – d.h. das zu verlosende Produkt wird angepriesen – gelten für diese Posts die Vorgaben des Wettbewerbsrechts. 

Geschäftlichen Handlungen eines Selbstständigen dürfen grundsätzlich auch auf Instagram oder Facebook nicht unlauter sein. Da das Gewinnspiel eine nach dem Wettbewerbsrecht „geschäftliche Handlung“ im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG ist, hängt die Zulässigkeit einer Veranstaltung des Gewinnspiels von Recht und Gesetz ab. 

Zunächst sollte die Darstellung des Gewinnspiels auf Social Media Kanälen immer transparent sein und den Endkunden keinesfalls in die Irre führen.

Unzulässig ist insbesondere

  • den Endkunden einen Gewinn oder einen Preis in Aussicht zu stellen, der tatsächlich gar nicht vergeben wird oder
  • die Angabe, dass der Endkunde seine Gewinnchancen durch eine bestimmten Ware oder Dienstleistung erhöhen kann, obwohl das Produkt nicht zwingend zur Teilnahme am Gewinnspiel erworben werden muss.

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Kauf einer Ware abhängig zu machen ist hingegen nach geltendem Gesetz zulässig. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.1.2010 -Rechtssache C-304/08, Plus Warenhandelsgesellschaft) ist eine sog. Kopplung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme grundsätzlich erlaubt.  Man sollte es allerdings nicht übertreiben mit der sog. „Anlockwirkung“ des Gewinns. Wird sie als besonders stark erachtet und nimmt sie auf die vernünftige Entscheidungsfähigkeit eines durchschnittlichen Verbrauchers Einfluss, wird die Koppelung Ware gegen Gewinn schnell unangemessen und damit wettbewerbswidrig.

Datenschutzrecht bei Gewinnspielen auf Instagram und Facebook

Das Kopplungsverbot bei Gewinnspielen beschäftigt auch den Datenschutz. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, ob Nutzerdaten/E-Mail Adressen gegen Freebies nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO erlaubt sind. M.E. sind sie auch nach der DSGVO erlaubt. Dies hat das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.06.2019 -( 6 U 6/19) auch bestätigt.  Das OLG Frankfurt sagt dazu auch ganz klar, dass bei einem Gewinnspiel Daten gegen Freebie, der Nutzer selbst es in der Hand hat, ob er seine Daten dafür einstellt, um an das Freebie zu kommen oder nicht. Insoweit ist das OLG der Auffassung, dass es kein absolutes Koppelungsverbot in der DSGVO gibt.

Wichtig aber: Es ist die korrekte Einwilligung der Nutzer nachzuweisen. Im Falle Email Marketing gegen Daten ist das auch im Rahmen eines Gewinnspiels nur durch Double- Opt-In Verfahrens nachweisbar. 

Sollen die bei der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten außer für die Durchführung des Gewinnspiels auch für andere Zwecke genutzt werden, ist hierfür ebenfalls eine separate Einwilligung des Teilnehmers erforderlich. So ist beispielsweise bei der Aufnahme einer E-Mail-Adresse des Teilnehmers in eine Newsletterliste dann dessen ausdrückliche Einwilligung einzuholen, wenn sie nicht durch die Einwilligung in die Gewinnspielaktion mit erfasst worden ist, etwa weil dort die Telefonnummer abgefragt worden ist. 

Gesetzliche Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

Die Teilnahmebedingungen sollten einfach und verständlich sein. Bei der Gestaltung des Gewinnspiels und dem Social Media Kanal, auf dem dieses angekündigt und durchgeführt wird, ist darauf zu achten, dass alle relevanten Bedingungen und Informationen rund um das Spiel transparent zur Verfügung gestellt werden. Z.B.:

  • Veranstalter des Gewinnspiels (Name und Kontaktdaten)
  • Laufzeit des Gewinnspiels
  • Wer ist berechtigt am Gewinnspiel teilzunehmen?
  • Welche Teilnahmebedingungen müssen erfüllt werden?
  • Was kann gewonnen werden?
  • Wie wird der Gewinner ausgelost?
  • Hinweis auf Verarbeitung der Daten im Rahmen des Gewinnspiels

Alles, was einen falschen Eindruck beim Nutzer hervorrufen könnte, sollte lieber unterbleiben.

Richtlinien für Gewinnspiele auf Instagram und Facebook

Neben den gesetzlich geltenden Vorgaben haben Instagram & Facebook selbst Regelungen für Nutzer, die Gewinnspiele in den Netzwerken veranstalten wollen. An diese seid ihr durch den abgeschlossenen Nutzungsvertrag bei der Anmeldung auf Facebook und/oder Instagram gebunden. Nach den Nutzungsbedingungen von Facebook ist dann z.B. nicht gestattet, persönliche Chroniken oder Markierungen als Voraussetzung für das Gewinnspiel zu machen. Das heißt, ihr dürft hier nicht dazu aufrufen, dass Freunde markiert werden o.ä. Vor allem aber wird dabei auch nochmals klargestellt, dass die Gewinnspiele oder Preisausschreiben in Eigenverantwortung veranstaltet werden. D.h. für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist ganz allein der Nutzer verantwortlich. Weder Facebook noch Instagram werden die Einhaltung der Gesetze und Zulässigkeitskriterien im Wettbewerb und Datenschutz überprüfen. 

 

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