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Webseitencheck- Das musst Du wissen!

Webseitencheck- Das musst Du wissen!

Nathalie Salibian-Waltz (SW2Legal)

Nathalie Salibian-Waltz

Anwältin, Autorin & Bloggerin

Online seine Existenz zu verdienen und die Freiheit zu haben, die Arbeitszeit und den Arbeitsplatz selbst zu bestimmen und davon leben zu können, ist ein Traum vieler Selbstständiger. Doch die Freiheit, seine Freizeit selbst zu bestimmen, bedeutet auch, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Und somit muss man als Selbstständiger im Online Geschäft gewährleisten, dass das gelaunchte Angebot rechtssicher ist und alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, um das Risiko der Haftung so gering wie möglich zu halten. Dabei entsteht Rechtssicherheit nicht durch die Auswahl der „richtigen“ Online-Tools oder Verkaufsplattformen. Vielmehr müssen rechtliche Rahmenbedingungen  erfüllt sein – gerade im Online Business gibt es da einige juristische Stolpersteine. Lass uns daher einen Webseitencheck für dein Online-Business machen.

1. Was muss ins Impressum?

Jeder Selbstständiger mit Onlineangebot auf seinen Webseiten, benötigt laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ein Impressum. Das Impressum, auch als Anbieterkennzeichnung bezeichnet, muss laut Gesetz „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein und dem Nutzer alle wichtigen Informationen zum Geschäft bereitstellen. Für den Nutzer ist das Impressum die erste Anlaufstelle, sucht er nach Kontaktdaten des Selbstständigen. Fehlen Namen und Kontaktdaten des Selbstständigen, dann haftet der Selbstständige als Verantwortlicher, wenn ein Konkurrent oder der Verbraucherschutz nach Wettbewerbsrecht abmahnt. Informationen dazu, welche Angaben in einem Impressum Pflicht sind, findest Du in unserem Blogartikel „5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum“.

2. Datenschutzerklärung ist Pflicht – So geht’s!

Eine Datenschutzerklärung ist für jeden Selbstständigen mit Online Angebot notwendig. Dies ist europaweit durch die DSGVO geregelt und zusätzlich auch im deutschen Telemediengesetz festgehalten. Nach Art. 12,13 DSGVO müssen Seitenbetreiber ihre Nutzer darüber informieren, wie sie personenbezogenen Daten verarbeiten. Gegenstand sind Art, Umfang, Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung sowie Speicherdauer und Löschung der Daten. Das gilt für Kunden- und Bestelldaten ebenso wie für Daten, die durch Tracking-Tools (z. B. Google Analytics) oder Plug-ins (z. B. Social-Media-Buttons) erhoben werden. Speichert man Kundendaten ausschließlich für den Bestellprozess und gibt man diese nur an den mit dem Versand oder der Logistik beauftragten Dienstleister weiter, muss man den Kunden nur über den Datenverarbeitungsprozess informieren. Gibt man die Daten jedoch an (externe) Dritte weiter, ist in der Regel die ausdrückliche Zustimmung des Kunden notwendig. Mehr zu diesem Thema in meinem Blogartikel „Diese Informationen dürfen in Ihrer Datenschutzerklärung nicht fehlen!“

3. Widerrufsbelehrung bei Online Angeboten

Die Widerrufsbelehrung ist Pflicht für jedes Online Angebot und gehört beim Verkauf im WWW zu jeder Bestellung, bei der auch Verbraucher und Existenzgründer Zielgruppe des Produktes sind.. Dabei müssen die Nutzer bei der Bestellung über ihr Recht auf Widerruf eben dieser innerhalb einer bestimmten Frist und den anschließenden Folgen eines solchen Widerrufs belehrt werden. Wichtig ist, dass die Widerrufsbelehrung exakt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Fehlerhafte oder auch nicht gesetzeskonforme Widerrufsbelehrungen gehören aufgrund der ständigen Rechtsprechung der letzten Jahre zu den großen Abmahnfallen. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit bei der Einbindung der Widerrufsbelehrung seitens der Selbstständigen. Will der Nutzer seine Bestellung innerhalb der Frist widerrufen,  muss er dies ausdrücklich gegenüber dem Selbstständigen erklären und im Gegenzug der Selbstständige dem Nutzer schriftlich bestätigen, dass er dessen Widerruf zur Kenntnis genommen hat. 

4. AGB im Online Shop: Das ist zu beachten!

Der Selbstständige ist zwar nicht verpflichtet, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) online auf seiner Webseite einzubinden, aber die Bedingungen für den Erwerb einer Dienstleistung oder eines Produktes sowie Informationen und Belehrungspflichten lassen sich kaum besser und effizienter einbinden. Selbstständige können über die AGBs außerdem die Reichweite gesetzlicher Regelungen näher ausgestalten – beispielsweise bezüglich eines Haftungsausschlusses oder einer Begrenzung von Schadensersatzansprüchen. Sind AGBs nicht ausdrücklich eingebunden worden, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Eine typische Abmahnfalle ist, wenn Selbstständige die AGBs im „Copy & Paste“ Verfahren einer anderen Webseite auf ihrer eigenen Webseite einstellen, Erstens mögen AGBs eines anderen Shops nicht oder nur unvollständig, die rechtlichen Voraussetzungen des eigenen Online Angebots regeln und zweitens kann der AGB-Text auch noch einem Copyright unterliegen. Mehr Infos zu AGB findest Du in meinem Blogartikel “ Abmahnsichere AGB: So gestalten Sie Ihren Online Shop rechtssicher!“

5. Zahlungsoptionen darlegen

Für Selbstständige ist es wichtig, aber auch nicht immer einfach, die richtigen Zahlungsmethoden anzubieten. Auf der einen Seite steht das Risiko, den zum Beispiel der Kauf auf Rechnung für den Selbstständigen mit sich bringt, auf der anderen die Abbuchung durch Zahlungsdienstleister. Rechtlich ist zu beachten, dass man dem Kunden mindestens eine Zahlungsmöglichkeit ohne anfallende Zusatzkosten anbietet. Die Nutzer sind  ausdrücklich darauf hinweisen, wenn bei bestimmten Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Zahlungsdienst Gebühren anfallen. Dies sollte man während der Bestellung selbst erläutern und auf einer zusätzlichen Informationsseite zu den Zahlungsmodalitäten ausführlich erklären.

6. Der Kauf Button

Ein weiterer rechtlicher Fallstrick ist der Bestellungs-Button. In der Vergangenheit gab es häufig Ärger aufgrund sog. Abofallen, durch die Nutzer, ohne es zu wissen, durch Klick auf eine beliebige Schaltfläche (Button), eine verbindliche Zahlungsverpflichtung eingingen. Der Nutzer erfuhr erst in den AGB („Kleingedrucktem“) von der Zahlungsverpflichtung per Klick auf die Schaltfläche. Nach der reformierten Gesetzeslage darf daher nunmehr nur ein Button verwendet werden, der eindeutig erkennen lässt, dass mit dem Klick auf die Schaltfläche eine Zahlungsverpflichtung verbunden ist (sog. „Button-Lösung“). Der “ Button“ muss folglich als Kauf gelten. Rechtsgültige Buttons sind z. B. „Jetzt kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“. Als ungültig gelten hingegen „Bestellung abschließen“– damit kommt nach dem Gesetz kein verbindlicher Vertrag mehr zustande.

7. Angaben zur Lieferzeit

Wenn Du Waren oder Produkte online anbietest, und keine weitere Angaben dazu machst, wann der Nutzer das Produkt erhält, dann darf der Nutzer laut Rechtsprechung davon ausgehen, dass das Produkt sofort verfügbar ist. „Sofort“ bedeutet in diesem Fall, dass es innerhalb von 5 Tagen beim Nutzer eingeht. Natürlich kann es gerade bei Waren sein, dass manche nicht sofort vorrätig sind. Das ist kein Problem, der Selbstständige ist jedoch dann dazu verpflichtet, den Nutzer darüber zu informieren.

8. Waren- und Versandkosten korrekt und vollständig angeben

Bei Kosten auf der Website gilt: Man muss sie immer einzeln korrekt und vollständig angeben. Bei Produktpreisen heißt das, dass man die anfallende Umsatzsteuer ausweisen ist. Auch die Versandkosten muss man korrekt oder zumindest leicht berechenbar aufführen. Angaben wie „Versandkosten auf Anfrage“ sollten vermieden werden.

9. Newsletter: Double-Opt-In

Newsletter sind ein beliebtes Marketing-Tool und eine relativ kostengünstige Methode, um eine E-Mail Liste potentieller Kunden aufzubauen. Oft ist eine Newsletter-Anmeldung über ein Formular auf der Website eingebunden – und dabei gibt es eine wichtige rechtliche Anforderung: das Double-Opt-In. Die gilt auch, wenn die Newsletter-Anmeldung über Social Media erfolgt. Um Spam und Missbrauch zu verhindern, muss der Selbstständige sichergehen, dass kein Dritter unrechtmäßig die Mail-Adresse angegeben hat. Bevor ein Nutzer für den Newsletter in die Liste eingetragen werden kann, hat er seine Anmeldung erneut per E-Mail zu bestätigen.

10. Bildrechte und Urheberrecht beachten

Ein letzter wichtiger Punkt bei der rechtssicheren Gestaltung eines Online Angebots sind die Fotos –  insbesondere die Produktfotos. Hierbei ist es sehr wichtig, alle Markenrechte und Urheberrechte zu beachten und nur solche Fotos zu verwenden, die frei verfügbar sind oder deren Lizenzen man offiziell erworben hat. Wer sich beim Thema Bildrechte im Internet nicht an die Spielregeln hält, wird schnell mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen konfrontiert. Das gleiche gilt natürlich auch für alle anderen multimedialen Inhalte.

5 Tipps für ein rechtssicheres Impressum

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